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Rechnungshof kritisiert Verschwendung bei Unterbringung von Flüchtlingen

Archivmeldung vom 13.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Screenshot Youtube Video
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Der Bundesrechnungshof kritisiert die Verschwendung von Bundesmitteln bei der Unterbringung von Flüchtlingen, wie aus einem Bericht des Rechnungshofs hervorgeht, der der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt. So sind die Liegenschaften, die der Bund den Ländern für die Unterbringung von Flüchtlingen mietfrei zur Verfügung stellt, nur zu 39,6 Prozent ausgelastet.

Der Rechnungshof mahnt "angesichts der rückläufigen Zahlen an Asylbegehrenden und Flüchtlingen" eine Überprüfung der Regelung an. Die Länder sollten künftig "vorrangig eigene Liegenschaften belegen". Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015 hatte der Bund festgelegt, dass den Ländern Liegenschaften des Bundes ohne Miete überlassen werden sollten. Damit sollte eine schnelle, unbürokratische und für die Länder finanziell akzeptable Lösung für die Unterbringung der Flüchtlinge geschaffen werden. Auch bei der Herrichtung der Gebäude bot die Bundesregierung Unterstützung.

Bei der zuständigen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beantragten die Behörden der Länder bis zum 1. September 2017 mehr als 300 Millionen Euro, um für die Flüchtlinge die Immobilien bewohnbar zu machen. "162 der insgesamt 500 Anträge betrafen Liegenschaften, bei denen die Belegungsquote kleiner als 50 Prozent war", heißt es in dem Bericht. Es sei nicht wirtschaftlich, Liegenschaften herzurichten, die nicht oder kaum belegt sind, kritisiert der Rechnungshof. "Humanitär gebotene Hilfe darf nicht durch Missbrauch oder Misswirtschaft diskreditiert werden", sagte FDP-Finanzexperte Otto Fricke. Bei allem Verständnis dafür, dass 2015 schnell habe gehandelt werden müssen, müsse "dieser unverantwortliche Umgang mit Bundeseigentum schleunigst abgestellt werden".

Quelle: Rheinische Post (ots)

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