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Nach ARD-Investigation: Verkehrsministerium droht Klagewelle wegen VW

Archivmeldung vom 06.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Diesel VW (Symbolbild)
Diesel VW (Symbolbild)

Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Das ARD-Fernsehmagazin Kontraste deckte aktuell auf, dass die VW-Abgaseinrichtung nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad funktionieren. Diese hat der Konzern im Rahmen einer Rückrufaktion in seine vom Manipulationsskandal betroffenen Fahrzeuge einbauen lassen.

Was das für betroffene Fahrzeughalter bedeutet und wieso das deutsche Verkehrsministerium dafür belangt werden könnte, erklärt Alexander Voigt. Als Rechtsanwalt des Verbraucherportals rightnow.eu vertritt er rund 11.000 Mandanten im Abgasskandal:

"Laut des ARD Fernsehmagazins Kontraste funktioniert die Abgaseinrichtung von VW nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad. Dieses sogenannte Thermofenster hat zur Folge, dass die Fahrzeuge bei niedrigen Temperaturen teilweise noch mehr Schadstoffe ausstoßen als vor dem Update. Das bedeutet, dass VW erneut Abschalteinrichtungen in seine vom Manipulationsskandal betroffenen Fahrzeuge eingebaut hat und das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt diese sogar noch abgesegnet hat.

Für betroffene Fahrzeughalter heißt das, dass ihre Fahrzeuge trotz der Abgaseinrichtung die geltenden Umweltregularien nicht erfüllen. In einigen Städten könnten sie also sogar von einem Fahrverbot betroffen sein. Gleichzeitig können betroffene Fahrzeughalter aber juristisch gegen das Verkehrsministerium und Volkswagen vorgehen:

Das Kraftfahrt-Bundesamt, das dem Verkehrsministerium unterliegt, hat diese Abgaseinrichtung freigegeben. Dadurch ist es grundsätzlich möglich, das Verkehrsministerium auf Schadensersatz zu verklagen. Außerdem droht dem Verkehrsministerium diesbezüglich ein Prozess wegen Beihilfe zum schweren Betrug, da das Kraftfahrt-Bundesamt bei den fehlerhaften Einrichtungen offensichtlich mehr als ein Auge zugedrückt hat. Bei 2,4 Millionen betroffenen Fahrzeugen könnte das in einer Klagewelle gegen das Verkehrsministerium enden.

Weiterhin haben betroffene Fahrzeughalter aber vor allem die Möglichkeit, VW juristisch zu der Rücknahme des betroffenen Fahrzeuges zu verpflichten und dadurch eine Entschädigung zu erhalten, die über dem Fahrzeugwert auf dem Gebrauchtwagenmarkt liegt. Wir von rightnow.eu schaffen es aktuell, die Ansprüche unserer Mandanten im Abgasskandal in durchschnittlich sechs bis acht Monaten durchzusetzen.

Gleichzeitig raten wir einmal mehr davon ab, sich in die Musterfeststellungsklage gegen VW einzuschreiben. Diese wird sich mindestens vier Jahre hinziehen. Aufgrund des kontinuierlichen Wertverfall der betroffenen Fahrzeuge verlieren die Kläger dadurch jede Menge Geld. Der Ausgang des Verfahrens ist zudem ungewiss. Daher sollten sich Verbraucher, die zur Zeit Teil der Musterfeststellungsklage sind, unbedingt noch vor dem Prozessbeginn am 30.9. aus der Klage austragen und mit einem Anwalt individuell klagen."

Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf rightnow.eu können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

rightnow.eu ist ein Angebot der Potsdamer Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein & Partner. Diese kooperiert dabei mit dem deutschen Prozessfinanzierer ROLAND ProzessFinanz AG. Letzterer ermöglicht es VW-Kunden ohne Rechtschutzversicherung, risikofrei gegen den Konzern vorzugehen. Im Erfolgsfall sichert sich ROLAND dafür lediglich eine Provision in Höhe von 30 Prozent der durchgesetzten Entschädigungssumme.

Quelle: Goldenstein & Partner - Rechtsanwälte & Steuerberater (ots)

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