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Altmaier lockert wegen Corona-Krise Regeln für Kartellsünder

Archivmeldung vom 29.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter Altmaier (2018)
Peter Altmaier (2018)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Unternehmen, die gegen Wettbewerbsregeln verstoßen haben, sollen wegen der Corona-Krise bis Ende Juni 2021 vorerst keine Zinsen auf Bußgeldstrafen des Kartellamtes bezahlen müssen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums zur Abmilderung der Folgen der Pandemie hervor, der der "Rheinischen Post" vorliegt.

Er soll an diesem Mittwoch vom Kabinett gebilligt werden. Die Aussetzung der so genannten Zinspflicht soll Kartellsündern helfen, die in der Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Das Kartellamt kann Bußgelder gegen die Unternehmen zwar schon nach bisherigem Recht stunden, doch die Zinsen für die Bußgelder werden bisher weiterhin fällig. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) verlängert mit dem Gesetz auch die Prüffristen der Fusionskontrolle. Das Kartellamt hat für die Überprüfung von Unternehmenszusammenschlüssen bei einfachen Fällen nun zwei statt nur einen Monat Zeit, für problematische Fälle sechs statt vier Monate. Die Verlängerung betrifft alle Anmeldungen von Zusammenschlüssen vom 1. März bis 31. Mai 2020.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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