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Zeitung: Koalition einig bei Neuordnung der Managergehälter

Archivmeldung vom 21.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de

Union und FDP wollen Aktionäre von börsennotierten Unternehmen künftig dazu verpflichten, in der jährlich stattfindenden Hauptversammlung über die Vorstandsbezüge zu entscheiden. Das geht aus der Beschlussvorlage für den Koalitionsausschuss von Union und FDP am Donnerstagabend hervor, die der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe) vorliegt.

Das Aktienrecht soll geändert werden, um die Rechte der Eigentümer zu stärken. "Hierfür sollen den Hauptversammlungen börsennotierter Aktengesellschaften die obligatorische Aufgabe übertragen werden, über das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder eine für den Aufsichtsrat verbindliche Entscheidung zu treffen", heißt es in der Vorlage.

Der Koalitionsausschuss bitte die Koalitionsfraktionen in Abstimmung mit der Bundesjustizministerin eine entsprechende Änderung des Aktiengesetzes in die laufende Aktienrechtsnovelle einzubringen. Außerdem haben sich Union und FDP darauf geeinigt, erneut einen Gesetzentwurf mit den im Bundesrat bislang gescheiterten Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts einzubringen. So sollen die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf vorlegen, der unter anderem die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen reduziert, das Taschengeld für Mitglieder des Bundesfreiwilligendienstes steuerlich freistellt sowie "EU-rechtlich zwingende" Korrekturen im Steuerrecht vorsieht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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