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Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Alternativ-Antrieben erhöht Sicherheit

Archivmeldung vom 21.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Volker Schnurrbusch (2019)
Volker Schnurrbusch (2019)

Bild: AfD Deutschland

Die AfD-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein hat am 22. Juni 2019 einen Antrag eingebracht, in dem eine einheitliche Kennzeichnung für E-Autos, Plug-In-Hybride sowie für Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb gefordert wird.

Der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Volker Schnurrbusch, sieht in der einheitlichen Kennzeichnung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit: „In einer Unfallsituation muss für die Feuerwehr ein Fahrzeug mit alternativem Antrieb schnell als solches erkennbar sein. Denn geraten E-Autos oder Hybrid-Fahrzeuge in Brand, benötigt die Feuerwehr nach eigenen Angaben 1.200 Liter Löschwasser, kann solche Mengen jedoch nicht mitführen.

Dazu kommt, dass Batterien oftmals derart unzugänglich verbaut sind, dass Löschwasser gar nicht bis zum Brandherd vordringt. Ein scheinbar bereits gelöschter Brand kann leicht von neuem aufflammen. Außerdem können E-Autos nach einem Unfall elektrisch unter Spannung stehen, was für Insassen wie für Rettungskräfte noch ein zusätzliches Risiko bedeutet. Die AfD-Fraktion beantragt aus diesen genannten Gründen, die verpflichtende E-Kennzeichnung für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben umgehend einzuführen“, so Schnurrbusch.

Quelle: AfD Deutschland

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