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Bundesländer fordern neue Hilfen für Solo-Selbständige

Archivmeldung vom 21.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Leere Kasse, Pleite, Armut & Insolvent (Symbolbild)
Leere Kasse, Pleite, Armut & Insolvent (Symbolbild)

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Die Bundesländer drängen auf wirksamere Unterstützung für Solo-Selbständige, die nicht auf die Corona-Soforthilfen des Bundes zurückgreifen können. "Wir sind tagtäglich mit Hunderten von verzweifelten Zuschriften konfrontiert", heißt es in einem gemeinsamen Schreiben der Wirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen und Bremen, Andreas Pinkwart (FDP) und Kristina Vogt (Linke), über das die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.

Es ist demnach an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) adressiert. Künstlern, freien Journalisten, Dozenten, Sporttrainern und vielen anderen Solo-Selbständigen würden zwar die Umsätze und Einkommen wegbrechen, aber die meisten von ihnen könnten kaum betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen geltend machen. "Diese Solo-Selbständigen gehen nach den gegenwärtigen Vorgaben des Bundes daher praktisch vollkommen leer aus", heißt es in dem Schreiben.

Vor zwei Wochen hätten die Länder schon einen ersten Vorstoß unternommen, um den Bund, begrenzt auf drei Monate, zu Corona-Pauschalhilfen für Solo-Selbständige zu bewegen. Mehr als anderthalb Millionen Kleinunternehmer seien in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Darauf habe die Bundesregierung nicht reagiert. Im Zweifel sei der einzige Ausweg für viele Solo-Selbständige bisher der Gang zum Amt, um unter erleichterten Zugangsvoraussetzungen für den Lebensunterhalt Arbeitslosengeld II zu beantragen.

Für den Fall, dass sich die Bundesregierung weiter gegen eine Pauschalhilfe sperre, bringen Pinkwart und Vogt als Alternative ein "Optionsmodell" ins Spiel. Betroffene hätten dann die Wahl, ob sie das vereinfachte Antragsverfahren für ALG II nutzen oder stattdessen einen Antrag auf Soforthilfe etwa in Höhe der Pfändungsfreigrenze (derzeit rund 1.180 Euro im Monat) stellen. Auf diese Weise lasse sich das Verfahren "deutlich schlanker und bürokratieärmer" gestalten, und die Jobcenter würden entlastet, heißt es in dem Brief. Je nach persönlichen Lebensumständen und in Abhängigkeit von den Kosten der Unterkunft könne die Soforthilfe für den Staat sogar kostengünstiger sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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