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Keine Großspenden für Bundestags-Parteien seit Jahresbeginn

Archivmeldung vom 05.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

Die Bundestagsparteien bekommen immer weniger Großspenden über 50.000 Euro von Unternehmen, Verbänden und Privatpersonen: Wie "Bild" (Dienstag) berichtet, sind in den ersten vier Monaten dieses Jahres vom Bundestag noch gar keine Großspenden veröffentlicht worden.

Das gab es seit Einführung der Veröffentlichungspflicht im Jahr 2002 noch nie. 2014 hatten CDU, CSU und SPD bis Ende April bereits 343.000 Euro Großspenden gemeldet, im Wahljahr 2013 waren es für die Bundestagsparteien sogar über 500.000 Euro bis Ende April. Nach dem Parteiengesetz müssen Großspenden über 50.000 Euro "unverzüglich" beim Bundestagspräsidenten gemeldet werden. Der muss sie "zeitnah" veröffentlichen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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