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BAuA: Gesundheitsschutz-Vorgaben müssen eingehalten werden

Archivmeldung vom 17.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Isabel Rothe, fordert eine strikte Einhaltung der am Donnerstag verabschiedeten Gesundheitsschutz-Vorgaben für Fabriken und Büros.

"Die Beschlüsse zum Infektionsschutz im Betrieb müssen, wo noch nicht geschehen, branchen- und betriebsspezifisch gemeinsam mit den Arbeitsschutzfachleuten konkretisiert und umgesetzt werden", sagte Rothe dem "Handelsblatt".

Es gebe viele Möglichkeiten, um Kontakte im Arbeitsalltag zu minimieren. So zum Beispiel durch technische Maßnahmen zur Abtrennung von Arbeitsbereichen, eine Lockerung der Kernarbeitszeiten, Homeoffice, Arbeitszeitkorridore oder Schichtpläne. "Im Schichtbetrieb sollte darauf geachtet werden, dass möglichst immer die gleichen Kollegen zusammenarbeiten, um auch hier das Infektionsrisiko einzugrenzen", so Rothe.

Selbst in weitgehend vollautomatisierten Fabriken müsse der Abstand gewahrt werden, etwa in Pausenräumen. Wo möglich, sollten Beschäftigte weiter aus dem Homeoffice arbeiten. "Wir empfehlen allerdings einen Wechsel mit Präsenzphasen im Werk oder Büro. Denn der Kontakt mit den Kollegen oder dem Chef ist ein wichtiges Mittel zur guten Arbeitsorganisation und vor allem zur Stressbewältigung", sagte Rothe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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