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Datenschutz: Schäubles Gesetzesentwurf in der Kritik

Archivmeldung vom 20.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Beatrix Philipp, Abgeordnete der CDU, äußert Kritik an dem Entwurf des Datenschutzgesetzes von Wolfgang Schäuble.

Am 19. März 2009 ist im Bundestag erstmals die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Datenhandel und Datenschutzaudit beraten worden. Mit dem seit Jahren geplanten Gesetzeswerk will die Große Koalition den illegalen Datenhandel bekämpfen. Als schärfste Kritikerin erwies sich Beatrix Philipp (CDU), die erklärte, die Schäuble-Vorlage "schieße über das eigentliche Ziel des Datenschutzes hinaus". Die Auswirkungen würden die deutsche Wirtschaft treffen, was in dieser Zeit fatal sei.

Streitfall sind das Listenprivileg und die Opt-in-Regelung. Das Listenprivileg erlaubt Unternehmen bislang, ohne Einwilligung der Betroffenen auf listenmäßig erfasste personenbezogene Daten für die Werbung zuzugreifen und diese weiterzugeben. Dem soll der Betroffene in Zukunft schriftlich zuvor ausdrücklich zustimmen ("Opt-in").

Philipp erklärte, der jetzige Entwurf würde eine Flut flächendeckender Werbung erzeugen, da diese nicht mehr gefiltert werden könne. Drückerkolonnen würden die Menschen vermehrt, unerwünschte Telefonwerbung würde wieder zunehmen.

"Der Druck der Wirtschaftsverbände und zahlreicher Lobbyisten zeigt offenbar Wirkung", hatte der Datenschutzexperte der Linken, Jan Korte, zuvor festgestellt. Die Streichung des Listenprivilegs sei gar keine. Denn zum einen soll den betroffenen Unternehmen eine Übergangsfrist von drei Jahren gewährt werden. Zum anderen gelte die nun im Gesetzentwurf verankerte Einwilligungserfordernis nicht für Eigenwerbung von Unternehmen mit eigenen Kundendaten. Doch auch diese Zugeständnisse gingen den Unternehmen noch zu weit.

Nächste Station für das Bundesdatenschutzgesetz ist die öffentliche Anhörung des Innenausschusses am Montag, dem 23. März 2009.

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