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Finanzminister bessert bei Forschungsförderung nach

Archivmeldung vom 05.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Forschung, Natur, natürliche Idee (Symbolbild)
Forschung, Natur, natürliche Idee (Symbolbild)

Bild: Heinrich Linse / pixelio.de

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will das Gesetz zur steuerlichen Forschungsförderung an entscheidenden Stellen ändern, um wettbewerbsrechtliche Bedenken der EU-Kommission auszuräumen. Das geht aus einem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski (SPD) an den Finanzausschuss hervor, über welches das "Handelsblatt" berichtet.

Es beinhaltet eine Formulierungshilfe des Finanzministeriums, mit welcher der Gesetzestext, der bereits im Bundestag beraten wird, geändert werden soll. Es gehe um die "erforderlichen Anpassungen des Gesetzentwurfes", die insbesondere auf "EU-beihilferechtlichen Anforderungen" beruhten. Die Änderungen betreffen vor allem die Auftragsforschung. Scholz wollte ursprünglich, dass hier nur die Auftragnehmer die Förderung bekommen sollten.

So wollte er verhindern, dass Geld ins Ausland fließt. Doch davon rückt der Finanzminister nun wegen Einwänden der EU-Kommission ab. Jetzt soll bei der Auftragsforschung der Auftraggeber gefördert werden. Der Auftragnehmer muss seinen Sitz in der EU haben – deutsche Unternehmen können also auch im EU-Ausland steuerbegünstigt forschen lassen. Durch die Änderungen entspreche das Gesetzesvorhaben den Vorgaben aus Brüssel, hieß es im Finanzministerium. Es habe mit der Europäischen Kommission bis in den September hinein Gespräche gegeben, schreibt Ryglewski. Die Kommission habe dem Finanzministerium in einem Schreiben, einem sogenannten "comfort letter", bestätigt, dass der "angepasste Gesetzentwurf die Voraussetzungen" erfülle, so die Staatssekretärin. Wenn der Finanzausschuss am Mittwoch das Gesetz so beschließe, könne es wie geplant "zum 1. Januar 2020 in Kraft treten".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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