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Magazin: Wiederaufnahme von Gerichtsverfahren wird erleichtert

Archivmeldung vom 04.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: pixelio.de/Michael Grabscheit
Bild: pixelio.de/Michael Grabscheit

Wiederaufnahmeverfahren vor Gericht sollen einem Medienbericht zufolge erleichtert werden. Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" unter Berufung auf den Petitionsausschuss des Bundestages meldet, entfallen zum einen künftig für die so genannten Restitutionen die im Voraus zu entrichtenden Gerichtsgebühren. Diese können sich je nach Streitwert auf mehrere Hundert oder Tausend Euro summieren. Zum anderen muss die Restitution nicht mehr spätestens fünf Jahre nach dem zuvor erlassenen Urteil eingereicht sein. Jegliche Fristen entfallen.

Eine entsprechende Petition segnete der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen ab (Az. 4-17-07-3100-053107).

Initiator der Petition war laut "Focus" der ehemalige Polizist Horst Glanzer, der mit seinen Anträgen bereits häufig für Bürger mehr Rechte vor Gericht erwirkte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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