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Barley legt Gesetz gegen Abmahnmissbrauch vor

Archivmeldung vom 15.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)

Bild: Martin Moritz / pixelio.de

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will schärfer gegen den Missbrauch von Abmahnungen vorgehen. Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums, über den die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, soll Bürger davor schützen, schon für kleinste Verstöße mit Abmahnungen überzogen zu werden.

Der Entwurf, der bereits an diesem Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll, richte sich gegen dubiose Akteure, denen es nicht darum gehe, ihr Recht geltend zu machen, sondern darum, mit massenhaften Abmahnungen Geld zu verdienen. "Der Missbrauch von Abmahnungen schadet dem Wettbewerb. Diesem Geschäftsmodell entziehen wir die Grundlage", sagte Barley der "Süddeutschen Zeitung". Die Justizministerin will die Zahl der missbräuchlichen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht um 50 Prozent senken.

Zum Beispiel sollen Streitwert und Strafen bei unerheblichen Verstößen auf 1.000 Euro begrenzt werden, um den Anreiz zu Abmahnungen senken. Zudem soll der sogenannte "fliegende Gerichtsstand" im Wettbewerbsrecht massiv eingeschränkt werden. So soll verhindert werden, dass Abmahnende immer vor dieselben Gerichte ziehen, weil sie dort überdurchschnittlich oft Recht bekommen. Wirtschaftsverbände, die abmahnen wollen, müssten ihre Seriosität nachweisen und sich beim Ministerium registrieren lassen, heißt es in dem Gesetzentwurf des Justizministeriums, über den die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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