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Bosbach/Beckstein: Toll-Collect-Daten zur Bekämpfung schwerster Verbrechen nutzbar machen

Archivmeldung vom 01.08.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.08.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB, und der Innenminister des Freistaates Bayern, Dr. Günther Beckstein MdL, fordern eine Lockerung des Totalverbots im Mautgesetz zur Nutzung der LKW-Mautdaten zur Bekämpfung von Schwerstkriminalität.

Immer wieder gibt es Fälle von schwerster Kriminalität, bei denen es eindeutige Hinweise gibt, dass zur Tatbegehung ein LKW verwendet wurde. Obwohl beispielsweise die Daten des mutmaßlichen Mörders einer 18-jährigen Schülerin aus Kassel vor wenigen Wochen und einer weiteren Frau aus Köln im Mautsystem erfasst worden sind, konnte die Kölner Polizei nicht auf die Daten zugreifen. Im Herbst letzten Jahres ist ein Parkwächter von einem LKW-Fahrer überfahren worden, nur um sich die Parkgebühr von 10 Euro zu sparen. Der Täter ist unerkannt auf der Autobahn entkommen. Es ist nicht hinnehmbar, dass in Fällen wie diesen den Ermittlungsbehörden durch das Totalverbot der Nutzung von Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung ein viel versprechender Ermittlungsansatz von vornherein und ohne Ausnahmen aus der Hand geschlagen ist. Hier brauchen wir dringend Abhilfe.

Beckstein machte deutlich, dass es nicht darum gehe, bei Bagatelldelikten oder leichter oder mittlerer Kriminalität diese Daten zu nutzen. Aber bei Schwerstkriminalität wie Mord muss ein Rückgriff auf vorhandene System-Daten gesetzlich zugelassen werden: "Im Gesetz muss verankert sein, dass bei Straftaten von erheblicher Bedeutung sowie bei Gefahren für das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit einer Person im Rahmen einer Abwägungsentscheidung Mautdaten genutzt werden können. Die Innenminister und -senatoren der Länder haben bereits im November 2005 ein vom Bundesinnenminister Schäuble angekündigtes Vorhaben zur Lockerung der engen Zweckbindung des Autobahnmautgesetzes einhellig begrüßt."

Auch Bosbach kritisierte die derzeitige Rechtslage scharf: "Die derzeitige Regelung im Autobahnmautgesetz, die die Weitergabe an die Strafverfolgungsbehörden selbst bei schweren Straftaten nicht erlaubt, muss schnellstens geändert werden. Wie soll man den Hinterbliebenen eines Mordopfers erklären, dass die bei Toll Collect gesammelten Daten zwar gegen Mautpreller genutzt werden dürfen, nicht aber gegen flüchtige Verbrecher. Hier muss überzogener Datenschutz auf ein wirklich notwendiges Maß zurückgeführt werden."

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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