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Zeitung: Strafverfahren gegen Landtagspräsident Gürth gegen Auflagen eingestellt

Archivmeldung vom 05.11.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.11.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat die Steuerstrafverfahren gegen Landtagspräsident Detlef Gürth (CDU) gegen Auflagen eingestellt. Dies bestätigte der Chef der Staatsanwaltschaft Magdeburg, Horst Nopens, der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung.

Demnach wurden die Verfahren wegen fünffacher vollendeter und einem Fall der versuchten Steuerhinterziehung nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung eingestellt. Nopens weigerte sich allerdings bekanntzugeben, welche Auflagen Gürth zur Bedingung für die Verfahrenseinstellung gemacht wurden. Üblicherweise wird die Einstellung des Verfahrens wirksam, wenn der Beschuldigte zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung erbringt; einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zahlt und/oder sonst gemeinnützige Leistungen erbringt. Dem Vernehmen nach soll es sich im Fall Gürth um zu leistenden Geldzahlungen handeln. Akzeptiert Gürth die Auflagen, gilt er nicht als vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte Gürth vorgeworfen, dem Finanzamt 130 000 Euro Steuern vorenthalten zu haben. Die Summe resultierte offenbar aus nicht abgegebenen oder fehlerhaften Steuererklärungen in den Jahren 2009 bis 2013.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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