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Grüne kündigen "Gesetz gegen digitale Gewalt" an

Archivmeldung vom 10.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Konstantin von Notz (2019)
Konstantin von Notz (2019)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Bundestagsrede von Konstantin von Notz zu 70 Jahren Grundgesetz" /Eigenes Werk

Die Grünen wollen mit umfassenden Maßnahmen auf die erheblich gestiegene Zahl der politisch motivierten Straftaten im vergangenen Jahr reagieren. "Der Koalitionsvertrag enthält eine Vielzahl an Vorhaben gegen weiter grassierenden Hass und Hetze, die jetzt zeitnah angegangen werden müssen", sagte Fraktionsvize Konstantin von Notz dem "Handelsblatt".

Als Beispiele nannte er ein "Gesetz gegen digitale Gewalt" sowie Verbesserungen der Möglichkeit von Melderegistersperren für bedrohte Menschen. Einen neuen Straftatbestand des sogenannten Politikerstalking, wie vom Städte- und Gemeindebund gefordert, um gegen die Aufmärsche vor Wohnungen von Amts- und Mandatsträgern vorzugehen, lehnte von Notz aber ab. "Angriffe auf Amts- und Mandatsträger stehen heute bereits unter teils empfindlicher Strafe", sagte der Grünen-Politiker. Das halte Täter jedoch häufig nicht ab.

"Vor diesem Hintergrund bin ich bezüglich der Schaffung eines speziellen Paragrafen im Strafgesetzbuch, der allein ein Politikerstalking unter Strafe stellt, eher skeptisch." Ähnlich äußerte sich FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle. "Ein Sonderstrafrecht zum Schutz von Politiker-Wohnungen ist überflüssig", sagte Kuhle dem "Handelsblatt". Polizei und Justiz könnten bereits auf der Basis des vorhandenen Rechts tätig werden. "So können beispielsweise Auflagen für Versammlungen verhängt werden", so Kuhle. Wenn Aufrufe zu Bedrohungen und körperlichen Übergriffen öffentlich bekannt seien, müssten die Sicherheitsbehörden zudem frühzeitig Schutzmaßnahmen ergreifen. "Erfolgt dies zu spät, kann es nicht durch das Strafrecht kompensiert werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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