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Barthle/Brackmann: Einheit vollenden bedeutet Rechtsfrieden herstellen

Archivmeldung vom 08.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Norbert Brackmann / Bild: bundestag.de
Norbert Brackmann / Bild: bundestag.de

Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung den Entwurf der Koalitionsfraktionen zum Zweiten Flächenerwerbsänderungsgesetz beraten. Dazu erklären der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Barthle und der zuständige Berichterstatter Norbert Brackmann: "Es war und ist ein zentrales Anliegen der Unionsfraktion, eine sachgerechte Regelung der Wiedergutmachung für die Alteigentümer zu finden, deren landwirtschaftliche Flächen in der sowjetischen Besatzungszone enteignet wurden und mit dem Unrecht des SED-Regimes weiter bestanden."

Brackmann weiter: "Die deutsche Einheit jährt sich dieses Jahr zum 20. Mal und es ist für die Union nicht hinnehmbar, wenn Alteigentümer die Lasten aus der erheblich verzögerten Bearbeitung der Entschädigungs- und Ausgleichsbescheide der Landesbehörden aufgebürdet bekommen. Denn nicht alle ostdeutschen Länder erlassen zeitnah bestandskräftige Bescheide über die Aus¬gleichsleis¬tungen. Das wirkt sich erheblich zum Nachteil der Alteigentümer aus, die von der ordnungsgemäßen und zügigen Bearbeitung durch die Länderbehörden abhängig sind. Sie müssen zusehen wie ihre Vermögensansprüche schrumpfen.

Diese Gerechtigkeitslücke wird nun von der Union gemeinsam mit dem Koalitionspartner geschlossen. Mit dem Gesetz werden die Erwerbsmöglichkeiten für Alteigen¬tümer ent-sprechend dem ursprünglichen Wieder¬gutmachungsgedanken der Regelung verbessert. Wir führen die die sog. Stichtagslösung 1. Januar 2004 ein. Fiktiv werden die noch ausstehenden Bescheide so behandelt, als seien sie vor dem 1. Januar 2004 erteilt worden, damit den Grundstückspreissteigerungen seit 2004 entgegengetreten werden kann. Mit der SPD war eine solche Lösung in der letzten Legislaturperiode nicht durchsetzbar. Daher musste damals auf eine Regelung verzichtet werden. Es ist ein großer Erfolg der christlich-liberalen Koalition, dass jetzt eine tragfähige Lösung für die Alteigentümer gefunden wurde. Wir streben im Interesse der Betroffenen eine rasche parlamentarische Verabschiedung des Gesetzentwurfs an."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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