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Weitere Verfassungsbeschwerde gegen Bundesnotbremse erfolglos

Archivmeldung vom 10.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Angela Merkel mit dem heutigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Harbarth, Archivbild
Angela Merkel mit dem heutigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Harbarth, Archivbild

Bild: Reitschuster / Eigenes Werk

Das Bundesverfassungsgericht hat eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Bundesnotbremse zurückgewiesen. Die Untersagung der Öffnung von Gaststätten durch die Bundesnotbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie sei nicht zu beanstanden, teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit.

Auch die vorübergehende Beschränkung des Betriebs der Gaststätten auf die Auslieferung und den Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken als Maßnahme zur Pandemiebekämpfung sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt gewesen.

Der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum auch insoweit nicht überschritten, so das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 23. März 2022, 1 BvR 1295/21).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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