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Albrecht Glaser: Entwurf zum Einkommenssteuergesetz ist lediglich ein Publikumseffekt

Archivmeldung vom 28.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Albrecht Glaser (2018)
Albrecht Glaser (2018)

Bild: AfD Deutschland

Der Bundesfinanzminister hat heute einen Referentenentwurf zum Einkommenssteuergesetz vorgestellt, der als „Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien“ etikettiert ist. Der wesentliche Inhalt des Gesetzentwurfs besteht darin, ab Mitte 2019 den Grundfreibetrag der steuerfreien Einnahmen aller Steuerpflichtigen der Inflationsentwicklung anzupassen.

Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Bundessprecher Albrecht Glaser: „Der Gesetzesvorschlag hat lediglich die Wirkung, eine heimliche Steuererhöhung zu vermeiden, die wegen allgemeiner Geldentwertung entstanden ist beziehungsweise jährlich wiederkehrend entsteht. Die Vermeidung einer Steuererhöhung als ‚steuerliche Entlastung‘ zu verkaufen, ist eine dreiste Täuschung des Publikums.

Das Gleiche gilt prinzipiell für die Anhebung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages.

Beide Maßnahmen gehören zum üblichen gesetzgeberischen Programm, dem jeweils ein Bericht vorhergehen soll, welcher die Inflationsauswirkungen auf die Steuerlast rechnerisch genau darstellen soll. Ein solcher Bericht liegt bisher nicht vor. Es geht bei der gesamten Aktion also lediglich um einen Publikumseffekt, welcher die derzeit schlechte Stimmung für die Große Koalition aufhellen soll. Mit der ‚steuerlichen Entlastung von Familien‘ hat das alles nichts zu tun.“

Quelle: AfD Deutschland

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