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Barthle: Sicherheitsmarge beim Abbaupfad ist richtig

Archivmeldung vom 22.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Norbert Barthle Bild: barthle-mdb.de
Norbert Barthle Bild: barthle-mdb.de

Die Deutsche Bundesbank hat in ihrem aktuellen Monatsbericht die Anforderungen an die Konjunkturbereinigung im Rahmen der Schuldenregel aus ihrer Sicht beschrieben. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Barthle: "Die Bundesbank empfiehlt im letzten Monatsbericht, an der methodischen Anwendung zur Ermittlung der Potentialwerte der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital zur Berechnung des konjunkturellen Defizits festzuhalten."

Barthle weiter: "Das Modell, das bereits beim Bundeshaushalt 2011 verwendet wurde, soll nicht durch ein aktuelleres von der EU gebilligtes, verbessertes Modell ersetzt werden. Ziel ist es, damit einen angemessenen Sicherheitsabstand bei der Nettokreditaufnahme zu erreichen. Wir unterstützen die Forderung der Deutschen Bundesbank, eine Sicherheitsmarge bei dem Abbaupfad für das strukturelle Defizit zu berücksichtigen. Der von der christlich-liberalen Koalition verabschiedete Bundeshaushalt 2011 entspricht genau diesen Anforderungen. Das errechnete Defizit - egal ob strukturell oder konjunkturell - ist lediglich eine Obergrenze, die wir zum Wohl nachfolgender Generationen nicht ausschöpfen sollten. Wer dieser Philosophie der Haushaltspolitik der Union folgt, berücksichtigt immer eine Sicherheitsmarge. Dieser Herausforderung werden wir uns auch in künftigen Haushalten stellen.

Diese politische Grundline ist losgelöst davon zu sehen, welches statistische Modell man zur Berechnung des konjunkturellen Defizits zu Grunde legt. Daher spricht nichts Sachliches dagegen, auf EU-Ebene vereinbarte verbesserte Modelle zur Berechnung anzuwenden. Die so gewonnenen Ergebnisse müssen immer und unabhängig vom angewandten Rechenverfahren mit der gebotenen politischen Zurückhaltung in die Praxis umgesetzt werden. Dies wäre nur anders zu bewerten, wenn man wie in Nordrhein-Westfalen mit verfassungswidrigen Buchungstricks versucht, die Schuldenbremse de facto auszuhebeln."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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