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Sicherheit bei der Fußball-WM Verfassungsrechtler Battis: Bundeswehreinsatz für Polizeiaufgaben wäre verfassungswidrig

Archivmeldung vom 10.02.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Berliner Verfassungsrechtler Professor Ulrich Battis hält die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplante Abordnung von Bundeswehr-Soldaten für Polizeiaufgaben während der Fußball- Weltmeisterschaft für verfassungswidrig. "Wenn Schäuble das ohne Grundgesetzänderung machen will, ist das hoch problematisch", sagte Battis der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Samstag- Ausgabe).

"So zu fingern wie beim Luftsicherheitsgesetz - das ist fatal. Damals hat Schäuble als Oppositionspolitiker selbst dafür plädiert, das Grundgesetz zu ändern." Man könne Bundeswehr-Soldaten zur Polizei abordnen, wenn eine "konkrete Gefahr" vorliege, so Battis, nicht aber im Falle einer bloß abstrakten Gefahr wie bei der Fußball-WM.

Die rot-grüne Koalition hatte 2004 das Luftsicherheitsgesetz verabschiedet, das es der Bundeswehr ermöglicht, in den deutschen Luftraum eindringende Flugzeuge abzuschießen, wenn es klare Hinweise auf einen Terroranschlag gibt. Anlass waren die Anschläge vom 11. September 2001 und der spätere Irrflug eines Sportfliegers über Frankfurt. Schäuble kritisierte das Luftsicherheitsgesetz am 14. März 2004 in einem Zeitungsinterview mit den Worten: "Dazu ist eine Klarstellung im Grundgesetz notwendig, damit unsere Soldaten nicht in einer rechtlichen Grauzone eingesetzt werden." Das Bundesverfassungsgericht wird am Mittwoch über die Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes urteilen.

Quelle: Pressemitteilung Mitteldeutsche Zeitung

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