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Enteignung als letztes Mittel

Archivmeldung vom 18.02.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Erstmals können Banken in Deutschland verstaatlicht und ihre Eigentümer enteignet werden. Das «Rettungsübernahmegesetz», mit dem der Bund die Kontrolle über die angeschlagene Bank Hypo Real Estate (HRE) erwerben will, soll jedoch nur auf die Abwehr der aktuellen Krise beschränkt sein.

ach dem Gesetzentwurf müsse das Enteignungsverfahren bis Ende Juni dieses Jahres eingeleitet sein. Die entsprechende Rechtsverordnung müsse einige Wochen später vom Kabinett verabschiedet werden. Die kurze Geltungsdauer unterstreicht, dass es um die Sanierung der HRE geht.

 

Der Entwurf soll heute im Kabinett erörtert werden. Er stellt klar, dass eine Enteignung nur letztes Mittel sein kann. So müssen zuvor alle anderen, weniger einschneidenden Maßnahmen zum Erwerb einer Kontrollmehrheit des Staates gescheitert sein. Dazu gehören eine Rettungs-Hauptversammlung und Kapitalmaßnahmen.

 

Wie aus Regierungskreisen verlautete, werden die Rechte in der Hauptversammlung zugunsten der Rettung von existenzbedrohten Finanz-Unternehmen gestärkt. Eine Enteignung solle  ebenso wie der entsprechende Vorgang  zweistufig gestaltet werden. Die Eröffnungsentscheidung der Bundesregierung solle unter anderem an eine Ausschlussfrist gebunden sein. Zudem solle die konkrete Rechtsverordnung spätestens sechs Wochen danach erlassen werden.

Mit den Gesetzesplänen wird das erst im Oktober verabschiedete Banken-Rettungspakets von 480 Milliarden Euro erweitert. Geplant war zuletzt auch eine Verlängerung der Staatsgarantien für Banken von drei auf fünf Jahre, um die Lage an den Märkten zu entspannen.

Die HRE wird mit Garantien und Kapitalhilfen von 102 Milliarden Euro gestützt. Davon kommen 87 Milliarden Euro vom Steuerzahler. Das Münchener Spezialinstitut benötigt weitere Milliardenspritzen. Um maßgeblichen Einfluss zu haben, strebt der Bund eine Kontrollmehrheit von mindestens 95 Prozent der HRE-Anteile an. Bei einer Pleite der HRE würden aus den Bürgschaften Milliarden-Verluste für den Staat.

Unabhängig von der drohenden Enteignung verhandelt der Bund weiter mit HRE-Großaktionär J.C. Flowers über eine Übernahme der Anteile. Der US-Milliardär kontrolliert knapp 24 Prozent der Anteile. Die Regierung konnte sich bisher noch nicht mit Flowers einigen, der auf einen guten Preis hofft. Das HRE-Engagement hat Flowers etwa eine Milliarde Euro gekostet. Am Dienstag kostete die Aktie 1,13 Euro. Die Bank war an der Börse knapp 240 Millionen Euro wert.

Nach dem bisher bekanntgewordenen Gesetzentwurf ist eine Enteignung nur zulässig, «wenn sie für die Sicherung der Finanzmarktstabilität erforderlich ist». Andere rechtlich und wirtschaftlich zumutbare Lösungen müssten ausgeschöpft sein. Auch sei Voraussetzung, dass das Institut «systemrelevant» ist, also bedeutend für die Volkswirtschaft. Das trifft auf die HRE mit einer Bilanzsumme von 400 Milliarden Euro und der Bedeutung für den Pfandbriefmarkt zu.

Die Entschädigung für enteignete Aktionäre sollte sich nach bisherigen Plänen nach dem durchschnittlichen Börsenkurs während der letzten zwei Wochen vor Bekanntgabe des Enteignungsverfahrens richten. Ist der Kurs innerhalb der letzten drei Tage niedriger, gilt dieser. Entschädigungen sind zu verzinsen. Auch sollen enteignete Investoren später bevorzugt ihre Aktien zurückkaufen können.

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