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GroKo will Strafprozessordnung wegen Corona-Krise ändern - "Falschmeldungen" sollen unter Strafe gestellt werden

Archivmeldung vom 18.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Darstellung des „Ministeriums für Wahrheit“ in „1984“ nach Textangaben als Fotomontage
Darstellung des „Ministeriums für Wahrheit“ in „1984“ nach Textangaben als Fotomontage

Foto: Crusier
Lizenz: CC BY 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Große Koalition will in der kommenden Woche wegen der Corona-Epidemie in Deutschland die Strafprozessordnung ändern. Das berichten die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" unter Berufung auf "Koalitionskreise".

Mit der Änderung solle verhindert werden, dass Verfahren wegen Infektionsschutzmaßnahmen oder nach Corona-Erkrankungen von Richtern oder Quarantänefällen scheitern. Platzt ein Strafprozess, können Verzögerungen unter anderem dazu führen, dass Taten verjähren. Angeklagte, die in Untersuchungshaft waren, müssen zudem freigelassen werden. Künftig sollen Hauptverhandlungen in Strafprozessen für bis zu drei Monaten aus Infektionsschutzgründen unterbrochen werden können.

Bisher sind Unterbrechungen lediglich für drei Wochen möglich, bei Erkrankung eines Richters höchstens zwei Monate. Außerdem will die Koalition das Insolvenzrecht ändern. Dabei sollen Firmen, die wegen der Corona-Krise zahlungsunfähig geworden sind, erst bis Ende September einen Insolvenzantrag stellen müssen. Nach geltender Rechtslage muss dies innerhalb von drei Wochen geschehen.

Darüber hinaus wird in der Koalition noch über einen möglichen Straftatbestand für die Verbreitung von Falschmeldungen ("Fake News") debattiert. Die geplanten Änderungen in Strafprozessordnung und Insolvenzrecht sollen in der kommenden Wochen im Bundestag und am 3. April im Bundesrat beschlossen werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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