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Abgeordnete müssen künftig Vorsteuergewinne veröffentlichen

Archivmeldung vom 17.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Symbolbild
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Bild: Eigenes Werk /OTT

CDU, CSU und SPD haben ihren Entwurf für eine Änderung des Abgeordnetengesetzes fertiggestellt. Nebeneinkünfte sollen demnach auf Euro und Cent offengelegt werden, sofern sie eine Bagatellgrenze von 1.000 Euro im Monat oder maximal 3.000 Euro im Jahr überschreiten, berichten die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".

Das Vertrauen der Bürger sei das Fundament des deutschen Parlamentarismus, zitiert das RND aus den Vorbemerkungen des Entwurfs. "Bereits der Verdacht, dass Mitglieder des Deutschen Bundestages ihr Mandat missbrauchen, um eigene monetäre Interessen zu verfolgen, kann das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Abgeordneten und die Integrität des Deutschen Bundestages unterlaufen", heißt es dort.

Die bisherigen Transparenzregeln des Abgeordnetengesetzes werden mit der Novelle deutlich verschärft. Außerdem werden die bislang in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages sowie in deren Ausführungsbestimmungen festgelegten Verhaltensregeln für Abgeordnete in einen neuen elften Abschnitt des Gesetzes überführt. Dadurch sollen die Transparenzvorschriften übersichtlicher werden, außerdem genießen sie fortan Gesetzesrang. Neu ist auch die Pflicht, mittelbare und unmittelbare Beteiligungen an Unternehmen anzugeben, wenn diese einen Anteil von fünf Prozent übersteigen. Interessenvertretung gege nüber anderen Abgeordneten oder der Bundesregierung wird Mitgliedern des Bundestages verboten. Das gilt auch für Beratertätigkeit, die im Zusammenhang mit dem Mandat steht. Außerdem sollen Abgeordnete keine Spenden mehr annehmen dürfen. Auch Honorare für Vorträge, die im Zusammenhang mit der Abgeordnetentätigkeit stehen, dürfen sie nicht mehr kassieren. Gastgeschenke, die sie im Rahmen ihrer Mandatsausübung bekommen, dürfen Abgeordnete bis zu einem Wert von 200 Euro behalten.

Der Gesetzentwurf beendet auch eine von vielen selbstständigen Abgeordneten als ungerecht empfundene Veröffentlichungspraxis. Wer ein Unternehmen betreibt, muss künftig nicht mehr seine Bruttoumsätze veröffentlichen, sondern den Gewinn vor Steuern. Die Zeiten, in denen Landwirte fälschlicherweise als Spitzenverdiener des Parlaments ausgewiesen wurden, dürften damit vorbei sein. "Die Skandale der Vergangenheit haben gezeigt, dass neue Verhaltensregeln für Abgeordnete dringend notwendig sind", sagte der SPD-Sprecher im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, Matthias Bartke, dem RND. "Bezogen auf wirtschaftliche Aktivitäten schaffen wir mit dem Gesetz einen weitgehend gläsernen Abgeordneten." Dies gelte insbesondere für die Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkommen nach Euro und Cent und die Offenlegungspflicht von Unternehmensbeteiligungen ab fünf Prozent, so Bartke. "Parlamentarische Vorgänge werden für Außenstehende künftig deutlich transparenter", so der SPD-Abgeordnete.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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