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Schiewerling: Berechnung der Regelsätze ist kein Wunschkonzert

Archivmeldung vom 13.01.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Karl Schiewerling / Bild: karl-schiewerling.de
Karl Schiewerling / Bild: karl-schiewerling.de

Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist der Meinung, der Hartz-IV-Regelsatz müsse um 36 Euro steigen. Dazu erklärt der sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Karl Schiewerling: "Ständig neue Zahlenspiele produzieren zwar immer neue Regelsatz-Höhen. Möglicherweise produzieren sie sogar neue Begehrlichkeiten. Im Kern jedoch produzieren sie eines nicht: Eine höhere Verfassungsmäßigkeit als die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelsätze."

Schiewerling weiter: "Maßstab für die CDU/CSU-Fraktion bei der Neuberechnung der Regelsätze ist die Aufgabenstellung des Bundesverfassungsgerichts. Genau diese Aufgabenstellung hat Bundesministerin Ursula von der Leyen in dem von ihr sorgfältigst durchgeführten Berechnungsverfahren erfüllt. Das Ergebnis ist überaus sach- und fachgerecht, erstmals für jedermann transparent und erfüllt ohne jegliche Abstriche die Anforderungen unserer Verfassung und die Vorgaben des Verfassungsgerichts."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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