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Sachverständigenrat fordert weniger Arbeitslosengeld II

Archivmeldung vom 24.06.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.06.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage will der Bundesregierung offenbar vorschlagen, im Rahmen eines künftigen Kombilohnmodells das Arbeitslosengeld II abzusenken. Das erfuhr der "Tagesspiegel" (Samstag-Ausgabe) aus Kreisen des Gremiums.

Demnach wollen die Wirtschaftsweisen in einem Sondergutachten zum Thema Kombilohn einerseits vorschlagen, die Zuverdienstgrenze deutlich anzuheben. Im Gegenzug aber empfehlen die Sachverständigen deutliche Einschnitte für Langzeitarbeitslose, die keine Arbeit aufnehmen.

Das Arbeitslosengeld II bemisst sich am Existenzminimum und beträgt ab 1. Juli in den neuen und alten Bundesländern einheitlich 345 Euro.

Die Regierung hatte den Sachverständigenrat in diesem Frühjahr mit einem Sondergutachten beauftragt. Die Wirtschaftsweisen sollen klären, unter welchen Voraussetzungen ein Kombilohn in Deutschland funktionieren kann. Im August soll das Gutachten übergeben werden.

Bisher galt der Regelsatz als weitgehend unantastbar, weil eine grundsätzliche Absenkung für verfassungswidrig gehalten wird. In den vergangenen Wochen hat der Sachverständigenrat jedoch die Expertise angesehener Verfassungsrechtler eingeholt. Danach gäbe es Spielräume, das Niveau der heutigen Leistung abzusenken.

Doch die Mitglieder des Rates sind sich offenbar uneins. Professor Peter Bofinger, ebenfalls Mitglied des Sachverständigenrates, sprach sich gegen eine Absenkung des Regelsatzes aus. "Das ist sozial nicht gerecht", sagte Bofinger dem "Tagesspiegel".

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel

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