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Ulrich Singer: AfD keine extremistische Partei - Verfassungsschutz muss bei Einschätzung als "Verdachtsfall" bleiben

Archivmeldung vom 09.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ulrich Singer (2022)
Ulrich Singer (2022)

Bild: AfD Deutschland

Das Verwaltungsgericht Köln kam gestern zu dem Schluss, dass die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als "Verdachtsfall" bezeichnet werden dürfe. Nicht zulässig sei jedoch die Einstufung des 2020 aufgelösten "Flügels" als "gesichert extremistische Bestrebung". Auch die AfD insgesamt darf nicht als extremistisch betrachtet werden.

Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla sah die Rechtsauffassung der AfD durch das Gericht in weiten Teilen bestätigt: Behauptungen, die AfD wäre rechtsextrem, sind falsch und unzulässig. Gegen die Einstufung als "Verdachtsfall" werde die Partei voraussichtlich weitere rechtliche Schritte einlegen.

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ulrich Singer, erklärt dazu folgendes: "Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ist für die AfD ein wichtiger Teilerfolg. Das Ziel der Altparteien, die AfD durch den Verfassungsschutz als extremistische Partei darstellen zu lassen, wurde nicht erreicht. Selbstverständlich nicht, denn die AfD ist durch und durch verfassungstreu! Daher wird die AfD auch weiterhin nicht mit geheimdienstlichen Mitteln beobachtet.

Zwar darf die AfD vom Verfassungsschutz als 'Verdachtsfall' bezeichnet werden, aber diese Konstruktion bedeutet lediglich, dass es der Behörde auch nach jahrelangen Bemühungen nicht gelungen ist, wirklich belastendes Material über uns vorzulegen. Kein Wunder, denn solches ist auch nicht vorhanden. Es wird lediglich immer wieder versucht, einzelne Zitate aus dem Zusammenhang herauszureißen, um ein politisch erwünschtes Bild zu erzeugen.

Immer mehr Bürger durchschauen dieses billige Spiel, zumal gerade die letzten beiden Jahre gezeigt haben, wer die Grund- und Freiheitsrechte verfassungswidrig einschränkt. Diejenigen, die unsere Verfassung mit Füßen treten, wollen der Öffentlichkeit erzählen, dass wir verfassungsfeindlich wären, weil wir diese übergriffige Politik anprangern? Wenn der Verfassungsschutz seinen Namen wirklich verdienen würde, müsste er eigentlich längst die Regierung beobachten. Die Stigmatisierung der AfD und ihrer Wähler ist eine durchsichtige Kampagne der Altparteien, um sich gegen Kritik zu immunisieren.

Wir werden nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und danach weitere rechtliche Schritte prüfen."

Quelle: AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)

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