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CDU will Mautdaten der Polizei zugänglich machen

Archivmeldung vom 28.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Maut: Detailansicht einer Kontrollbrücke
Maut: Detailansicht einer Kontrollbrücke

Foto: Stefan Kühn
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Kurz nach dem Bundestags-Beschluss über die Pkw-Maut drängt die CDU darauf, Mautdaten künftig auch für die Kriminalitätsverfolgung zu nutzen. Man werde sich "dafür einsetzen, dass zu Ermittlungs- und Fahndungszwecken grundsätzlich auf die im Zusammenhang mit der Mauterhebung gewonnenen Daten zurück gegriffen werden kann", heißt es in einem Positionspapier der CDU-Innenpolitiker für das Bundestagswahlprogramm, aus dem die "Berliner Zeitung" zitiert.

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sören Bartol warnte den Koalitionspartner vor dem Schritt: "Wer mit den Maut-Daten auf Verbrecherjagd gehen will, macht sich auf den Weg in den Überwachungsstaat", sagte er der "Berliner Zeitung". "Die Maut darf nicht dazu verwendet werden, um Bewegungsprofile zu erstellen." Die aktuelle Rechtslage schließt eine polizeiliche Nutzung der Mautdaten grundsätzlich aus.

"Sämtliche erhobenen Daten dürfen ausschließlich für die Zwecke des Infrastrukturabgabengesetzes genutzt werden. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig", heißt es in dem Gesetz für die Pkw-Maut. Das Bundeskriminalamt hatte im mehrfach dafür plädiert, Mautdaten zur Bekämpfung von Schwerstkriminalität nutzen zu dürfen.

Datenschützer hatten vor der Maut auch deswegen gewarnt, weil sich die Daten für andere Zwecke nutzen ließen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), der grundsätzlich um die Akzeptanz der Pkw-Maut zu kämpfen hatte, hat eine Datennutzung durch Sicherheitsbehörden bislang ausgeschlossen. Er bezeichnete das Maut-Gesetz als "strengsten Datenvorschrift, die wir kennen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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