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Vaatz/Steinbach: Menschenrechte sind unteilbar - DDR-Heimkinder dürfen keine Opfer zweiter Klasse sein

Archivmeldung vom 23.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Erika Steinbach Bild: erika-steinbach.de
Erika Steinbach Bild: erika-steinbach.de

Zu den Forderungen der DDR-Heimkinder, dass Misshandlungen und Erniedrigungen in Einrichtungen in Ost wie West gleichermaßen in den Blick genommen werden, erklären der Stellvertretende Vorsitzende Arnold Vaatz und die menschenrechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erika Steinbach: "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird keine Zurück-setzung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen in Kinder- und Jugendeinrichtungen der ehemaligen DDR zu Opfern zweiter Klasse akzeptieren."

Steinbach weiter: "Bei Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen sind auch Heimkinder aus Ostdeutschland zu berücksichtigen. Wir treten für die Unteilbarkeit der Menschenrechte ein und plädieren deshalb für eine gesamtdeutsche Regelung. Tausende Kinder und Jugendliche waren in der ehemaligen DDR bis 1989 insbesondere in den sogenannten geschlossenen Kinderheimen und Jugendwerkhöfen unter teilweise erschreckenden, menschenunwürdigen Bedingungen untergebracht. Durch ideologische Indoktrination, Misshandlungen und Missbrauch sind diese ehemaligen Heimkinder bis heute traumatisiert. Im Gegensatz zu Heimkindern in der Bundesrepublik hatten sie nicht einmal die Chance, dass eine unabhängige Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte ihnen gegen diese groben Menschenrechtsverstöße zu Hilfe eilten.

Wenn jetzt Rehabilitationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kindern in westdeutschen Heimen in den 50er und 60er Jahren diskutiert werden, dürfen die ostdeutschen Heimkinder nicht vergessen werden. Ihr Schicksal und seine Folgen müssen uns beschäftigen. Diese minderjährigen Betroffenen konnten sich ihre geographische Lage und den Staat, dem sie ausgeliefert waren, in keinster Weise aussuchen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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