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Schneider: Keine muslimischen Extrawürste an Schulen in MV zum Ramadan

Archivmeldung vom 16.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Jens-Holger Schneider (2018)
Jens-Holger Schneider (2018)

Bild: AfD Deutschland

Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion bestätigt sich, dass die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zum muslimischen Fastenmonat Ramadan besonders informiert und sensibilisiert wurden. Dazu erklärt der schulpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jens-Holger Schneider: „Bereits seit 2016 werden auf Betreiben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur an die Schulleitungen Informationen und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit muslimischen Schülern während des Ramadans verschickt."

Schneider weiter: "So kommt es vor, dass Lehrkräfte während des Fastenmonats mit geschwächten Schülern konfrontiert sind. Dies geht so weit, dass im Jahr 2017 ein Schüler nach einem Zusammenbruch per Krankenwagen aus der Schule geholt werden musste.

Eine Teilnahme am Sportunterricht ist unter diesen Voraussetzungen kaum vorstellbar. Gegenüber ihren deutschen Mitschülern genießen die muslimischen Kinder auch in diesem Fall besondere Privilegien. So haben diese auf Antrag die Möglichkeit, sich in Ausnahmefällen und zeitlich begrenzt von einzelnen Fächern und Schulveranstaltungen befreien zu lassen. Besonders fraglich: Die Landesregierung sieht sich außer Stande zu beantworten, wie viele Befreiungen dieser Art es während des Ramadans gegeben hat. Vermutlich würde nämlich genau diese Beantwortung das gesamte Ausmaß dieser bevorzugten Behandlungen deutlich machen.

Die Empfehlungen des Bildungsministeriums betreffen auch die deutschen Schüler: So sollen die Schulen dafür sorgen, „dass andere Mitschüler fastenden Schülerinnen und Schülern während des Ramadans nichts voressen oder vortrinken. Klassenarbeiten und Klausuren sollen während des Ramadan ‚nicht gehäuft‘ und nur ‚in den ersten frühen Morgenstunden stattfinden.‘

Dieses Vorgehen zeigt, wie weit in einem christlich geprägten Land der Islam Einzug gehalten hat. Durch das Fasten geschwächte Kinder und kulturfremde Sonderregelungen dürfen keine Normalität an unseren Schulen werden. Darunter leidet nicht nur die Aufnahmefähigkeit der betroffenen Schüler selbst, sondern auch das gesamte restliche Schulumfeld und damit der Schulfrieden insgesamt.“

Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung: http://afd-fraktion-mv.de/wp-content/uploads/2018/07/Anfrage-des-Abgeordneten-Schneider-und-Antwort-der-Landesregierung-3.pdf

Quelle: AfD Deutschland

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