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Stasi-Überprüfung im öffentlichen Dienst wird verlängert

Archivmeldung vom 14.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Vergangenheit kehrt zurück: Linksradikale Antonio-Amadeu-Stiftung beschäftigt heute noch eine Stasi-Mitarbeiterin aus DDR Zeiten, die die Bundesregierung, Schulen und Kindergärten berät.
Die Vergangenheit kehrt zurück: Linksradikale Antonio-Amadeu-Stiftung beschäftigt heute noch eine Stasi-Mitarbeiterin aus DDR Zeiten, die die Bundesregierung, Schulen und Kindergärten berät.

Bild: Wikimania /Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0

Die Möglichkeit zur Stasi-Überprüfung im öffentlichen Dienst wird bis 2030 verlängert. Das sieht laut eines Berichts des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" die Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes vor, die am Mittwoch im Kabinett behandelt wird und anschließend durch den Bundestag muss.

Bisher ist die Stasi-Überprüfung im öffentlichen Dienst bis Ende 2019 befristet. "Wir wollen die Überprüfung bis 2030 verlängern. So steht es im Koalitionsvertrag. Und ich finde das auch richtig", sagte die Vorsitzende des Bundestags-Kulturausschusses, Katrin Budde (SPD), dem RND. Menschen, die wie sie selbst jetzt 54 Jahre alt seien, könnten durchaus noch für die Stasi gearbeitet haben und sich jetzt erstmals für den öffentlichen Dienst bewerben. Deshalb müsse man sie auch überprüfen können. "Im Jahr 2030 wird es derartige Fälle kaum noch geben", fügte Budde hinzu. "Dann müsste das Thema durch sein."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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