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Kritik an Rechtsanspruch auf Heimarbeit aus CDU/CSU-Arbeitnehmergruppe

Archivmeldung vom 28.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Uwe Schummer (2019)
Uwe Schummer (2019)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Uwe Schummer: Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen [Bundestag 22.03.2019]" / Eigenes Werk

Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer, hat den Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zurückgewiesen, einen Rechtsanspruch auf Heimarbeit gesetzlich zu regeln. "Auch wir wollen Heimarbeit fördern und stärken", sagte Schummer der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Ein Rechtsanspruch sei aber "schwer umzusetzen".

Heil hatte angekündigt, im Herbst einen Gesetzentwurf zu dem Thema vorlegen zu wollen. "Wir wollen die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit Heimarbeit möglich ist. Die differenzierte Aushandlung wollen wir aber den Tarifpartnern überlassen. Die sind näher am Leben. Dazu brauchen wir keinen Rechtsanspruch", sagte Schummer.

Es gebe bei der Heimarbeit nicht nur Sonnen-, sondern auch Schattenseiten. Gesundheits- und Arbeitsschutz müssten auch am Heimarbeitsplatz geregelt werden, ebenso Arbeitszeiten und Verfügbarkeit des Arbeitnehmers. "Ich appelliere an die Tarifpartner, die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie aufzunehmen und für ihre Branchen die Mobil- und Heimarbeit zu fördern. Wir werden dann den gesetzlichen Rahmen setzen, den es dafür braucht", sagte Schummer der NOZ.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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