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Union: Ausbildung zu Medizinischen Technologen wird schulgeldfrei

Archivmeldung vom 27.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GG-Berlin / pixelio.de
Bild: GG-Berlin / pixelio.de

Im Deutschen Bundestag findet am morgigen Donnerstag die 2./3. Lesung des Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze statt. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag folgendes.

Georg Nüßlein: "Wir schaffen das Schulgeld bei der neuen Ausbildung zu Medizinischen Technologen ab. Und wir schreiben fest, dass die künftigen Medizinischen Technologen eine angemessene Ausbildungsvergütung erhalten. Das sind wesentliche Verbesserungen gegenüber der bisherigen Ausbildung zu Medizinisch-technischen Assistenten. Damit schaffen wir die Grundlage dafür, dass es auch in Zukunft genügend Medizinische Technologen gibt. Aktuell in der Corona-Pandemie leisten sie z.B. als Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten unschätzbar wertvolle Arbeit.

Außerdem sichern wir die Ausbildung in der anästhesietechnischen und operationstechnischen Assistenz. Wir sorgen dafür, dass auch Schulen, die unabhängig von Krankenhäusern sind, über einen Fonds mitfinanziert werden. Nur so können die dringend benötigten Fachkräfte ausgebildet werden."

Karin Maag: "Wir schaffen mit dem vorliegenden MTA-Reformgesetz zudem mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bei ihren Einsätzen vor Ort. Sie dürfen bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes am Unfallort Heilkunde ausüben. Selbstverständlich müssen sie die Maßnahmen während ihrer Ausbildung erlernt haben. Auch müssen diese Maßnahmen erforderlich sein, um Lebensgefahr abzuwenden. Zudem stellen wir sicher, dass bei den Tätigkeiten der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker am geltenden Recht festgehalten wird. Eine umfassende Reformierung des Heilpraktikerberufes wollen wir in einem separaten Gesetz regeln."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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