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Berliner Bildungssenatorin begrüßt Kopftuch-Urteil

Archivmeldung vom 09.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sandra Scheeres (2015)
Sandra Scheeres (2015)

Von 9EkieraM1 - cropped version of File:Matthias Scheller - Direktor des Klinikums, Charité-Chef Max Einhäupl, Senatorin Sandra Scheeres und Bürgermeister Michael Müller.JPG, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=53258834

Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) hat es begrüßt, dass das Berliner Arbeitsgericht die Klage einer Kopftuch tragenden Lehrerin auf Beschäftigung an einer Grundschule abgewiesen hat. "Das Gericht hat unsere Rechtsauffassung geteilt. Die staatliche Neutralität ist gerade in einer weltoffenen Stadt wie Berlin wichtig", sagte Scheeres der "Welt".

"Für die Berliner Schule hat sich das Neutralitätsgesetz bewährt. Es behandelt alle Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen unterschiedslos, das heißt es gibt kein alleiniges Kopftuchverbot." Das Neutralitätsgesetz sorge dafür, dass Schülerinnen und Schüler in einem neutralen Raum lernen und auch bewertet werden können, so Scheeres. "Wenn ich eine Lehrkraft mit Kopftuch vor mir habe, ist das nicht neutral." Sie habe von Schulleitern gehört, dass es bereits viele Debatten über dieses Thema gebe. "Wenn eine Lehrerin mit Kopftuch unterrichtet, kann bei muslimischen Schülerinnen ohne Kopfbedeckung schon die Frage aufkommen: Bin ich eine gute Muslimin, bin ich eine schlechte Muslimin?" Diese Form der religiösen Beeinflussung müsse verhindert werden. "Elfjährige Mädchen suchen sich das Kopftuch nicht selber aus. Sondern sie tun das, weil ihre Familie darauf hinwirkt. Lehrkräfte müssen hier die Kinder unterstützen - und nicht die Eltern."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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