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SPD-Frauen fürchten Begehrlichkeiten der Union beim Paragrafen 218

Archivmeldung vom 10.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Im Streit um Spätabtreibungen warnen SPD-Politikerinnen auch vor einer Gesetzesverschärfung, weil sie dadurch neue Begehrlichkeiten der Union fürchten. Viele in der SPD hätten Angst, dass mit einer Neuregelung für Spätabtreibungen auch "wieder die Schleusen beim Paragrafen 218 geöffnet werden", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Carola Reimann, dem Berliner "Tagesspiegel".

Die Initiatoren des Gruppenantrags seien ja "dieselben Leute", die mit der geltenden Regelung im Strafgesetzbuch unzufrieden seien. In einer Vorlage für die Fraktion, die sich an diesem Dienstag mit dem Thema beschäftigt, räumen die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Christel Humme und Elke Ferner sowie die Fraktionssprecherinnen Caren Marks und Carola Reimann zwar "dringenden Handlungsbedarf" bei Durchführung und Qualität der Beratung für Schwangere ein. Gleichzeitig betonen sie aber, dass Schwangerschaftsabbrüche nach medizinischer Indikation und der Rechtsanspruch auf Beratung rechtlich bereits "gut und umfassend geregelt" seien. Der diesbezüglich geplante Gruppenantrag "atmet für mich den alten Unionsduktus: Frauen treiben leichtfertig ab und man muss ihnen etwas auferlegen", sagte Reimann.  Frauen, die ein behindertes Kind diagnostiziert bekämen, befänden sich oft aber in "grauenhaften Situationen", in denen man ihnen einfach nur helfen müsse. Oft würden sie nicht ordentlich informiert, Ultraschalluntersuchungen blieben unkommentiert, und vorher schon werde das "Recht auf Nichtwissen" nicht respektiert. Sie sei sehr dafür, die Beratung zu stärken, sagte Reimann. Allerdings müsse dies nicht gesetzlich, sondern über die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Krankenkassen erfolgen.

Zypries gegen Gesetzesänderung für Spätabtreibungen

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat sich gegen eine gesetzliche Neuregelung für Spätabtreibungen ausgesprochen. "Wir brauchen keine gesetzliche Beratungspflicht, wie sie die Union fordert, denn die gibt es bereits im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen", sagte Zypries dem Berliner "Tagesspiegel am Sonntag". Die Ministerin wandte sich auch gegen die geforderte Drei-Tages-Frist zwischen Beratung und Abtreibung. "Wenn es erforderlich ist, halten die Ärzte eine solche Frist schon heute in aller Regel ein", sagte sie. Und wenn das Leben der Mutter akut gefährdet sei, werde "kein Vernünftiger eine Frist verlangen". Allerdings müsse "die bestehende Beratungspflicht ernster genommen werden", forderte die Ministerin. Frauen, die ein behindertes Kind erwarteten, müssten alle Hilfsangebote kennen und wissen, dass Behinderungen ein erfülltes Leben nicht ausschließen. Es sei "erschreckend, dass manche Frauen sich geradezu dafür rechtfertigen müssen, wenn sie sich für ein behindertes Kind entscheiden". Gleichzeitig  müsse man "realistisch" bleiben, menschliche Grenzen akzeptieren und "nicht verlangen, dass die Frau daran etwa psychisch zerbricht". Zu der geforderten Dokumentationspflicht für Ärzte sagte Zypries, es sei offen, ob dies einen Erkenntnisgewinn bringe.

Der Union warf Zypries vor, mit ihrem Vorstoß "eine bestimmte Klientel im Wählerspektrum" abdecken zu wollen, "die bei der Unionsposition zur Stammzellforschung nicht berücksichtigt wurde". Die SPD-Fraktion berät am kommenden Dienstag über ihre Haltung zu Spätabtreibungen und dem geplanten Gruppenantrag aus der Feder des CSU-Familienpolitikers Johannes Singhammer.

Quelle: Der Tagesspiegel

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