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Innenminister wollen Daten von "Alexa" & Co. auswerten

Archivmeldung vom 05.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Totalüberwachung: In Deutschland läuft der Wettlauf um die beste Überwachung aller Menschen und Aktivitäten (Symbolbild)
Totalüberwachung: In Deutschland läuft der Wettlauf um die beste Überwachung aller Menschen und Aktivitäten (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die Innenminister von CDU/CSU und SPD wollen sogenannte digitale Spuren aus dem Bereich "Smart Home" als Beweismittel vor Gericht verwenden. Das geht aus einer Beschlussvorlage Schleswig-Holsteins für die Innenministerkonferenz (IMK) hervor,über die das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet.

Die Ressortchefs aus Bund und Ländern kommen am 12. Juni zu ihrer dreitägigen Frühjahrskonferenz in Kiel zusammen. Digitale Spuren sollen nach der Beschlussvorlage des schleswig-holsteinischen Innenministers und IMK-Vorsitzenden Hans-Joachim Grote (CDU) künftig gesichtet und ausgewertet werden dürfen. Die Innenstaatssekretäre von Union und SPD haben sich demnach in der vergangenen Woche in Berlin auf einer Vorkonferenz darauf verständigt, den Antrag Schleswig-Holsteins unterstützen zu wollen. Laut Beschlussvorlage kommt digitalen Spuren "eine immer größere Bedeutung" bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen und terroristischen Bedrohungslagen zu.

Fernseher, Kühlschränke oder Sprachassistenten wie Alexa, die mit dem Internet verbunden sind, sammeln nach Auffassung der Innenminister permanent wertvolle Daten, die für Sicherheitsbehörden von Bedeutung sein könnten. Der für die Innere Sicherheit zuständige Arbeitskreis II, dem auch der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) Holger Münch angehört, soll bis zur IMK-Konferenz im Herbst eine Handlungsempfehlung erarbeiten. Ziel sei es, verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen. Digitale Spuren sollen nur mit richterlicher Anordnung ausgewertet werden dürfen. Die Innenminister rechnen mit Widerstand seitens der Datenschützer in Bund und Ländern.

Bei Amazons System Echo (auch "Alexa"), dem "Google Assistant" oder dem Handy-Sprachassistenten "Siri" von Apple kann der Nutzer per Sprachbefehl Internet-Recherchen oder Online-Einkäufe auslösen. Allein im vergangenen Jahr wurden weltweit 56,3 Millionen solcher smarten Lautsprecher verkauft. Darüber hinaus will das Bundesinnenministerium in Kiel eine Beschlussvorlage einbringen, die sich mit Überwachungsmaßnahmen im G5-Zeitalter beschäftigt. Das Ministerium unter Ressortchef Horst Seehofer (CSU) will demnach sicherstellen, dass deutsche Sicherheitsbehörden auch nach dem Ausbau der fünften Mobilfunkgeneration 5G Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und Online-Durchsuchu ngen durchführen können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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