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Bundesregierung will Notbremse für Hochschulen entschärfen

Archivmeldung vom 28.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Coronavirus (Symbolbild)
Coronavirus (Symbolbild)

Bild von Annalise Batista auf Pixabay

Nach heftiger Kritik aus dem Bildungsbereich will die Bundesregierung die Corona-Notbremse für Hochschulen entschärfen. Das geht aus Formulierungshilfen der Regierung für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes hervor, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Donnerstagausgaben berichten.

Sie sollen demnach künftig nicht mehr verpflichtet sein, ab einem Inzidenzwert von 100 in den Wechselunterricht zu gehen. Es bleibt allerdings beim Verbot des Präsenzunterrichts ab einer Inzidenz von 165. Allerdings soll es hier Ausnahmen für praktische Ausbildungsabschnitte geben, etwa in Laboren und Krankenhäusern.

"Durch die Änderung in § 28b Absatz 3 Satz 2 werden Hochschulen von der Beschränkung auf die Durchführung von Wechselunterricht ausgenommen", heißt es in dem Gesetzentwurf. In der Begründung wird argumentiert, die Beschränkung auf Wechselunterricht ziele in erster Linie auf die Situation an Schulen. "Sie ist nicht ohne Weiteres auf hochschulische Strukturen und Abläufe übertragbar." Bislang sind die Hochschulen den allgemeinbildenden Schulen bei den bundeseinheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gleichgestellt. Daran hatte es heftige Kritik unter anderem der Hochschulrektorenkonferenz und der Wissenschaftsminister der Länder gegeben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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