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Aiwanger unterliegt im Gerichtsverfahren gegen Pauli

Archivmeldung vom 07.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Gabriele Pauli, parteilose Abgeordnete im Bayerischen Landtag, hat einen juristischen Erfolg gegen ihre frühere Partei errungen: Die ehemalige Spitzenkandidatin der Freien Wähler bei der Europawahl 2009 setzte beim Landgericht Gießen durch, dass ihr aus der beträchtlichen Erstattung der Wahlkampfkosten des Bundes an die Freien Wähler von über 440.000,00 € eine Entschädigung in Höhe von 4068,96 Euro plus Zinsen von 543,59 Euro zugesprochen wurde. In der Urteilsbegründung heißt es, das Wesen der Tätigkeit eines Spitzenkandidaten bestehe in der Regel darin, „einer Partei für einen Wahlkampf sein Gesicht gleichsam zu leihen und hierdurch die Erzielung eines möglichst günstigen Ergebnisses für die Liste der Partei zu ermöglichen.“ Es sei durchaus im Interesse der Freien Wähler und nicht Paulis Privatangelegenheit gewesen, sie an die erste Stelle der Liste zu setzen.

Außerdem hätten die Freien Wähler – so Pauli – durch ihren enormen Einsatz die Kasse für den Bundestagswahlkampf auffrischen können, denn die nach Wählerstimmen ausbezahlten 442.579,00 € staatlicher Mittel seien jetzt finanzielle Grundlage für die Bundestagswahl. Es sei daher nur legitim, den Kandidaten zumindest einen Teil der ausgelegten Kosten zurück zu geben. „Wir haben bei der Europawahl mit geringsten Mitteln in einem 6-wöchigen Wahlkampf immerhin 1,7% geholt. Wenn die auf Europaebene eigentlich abgeschaffte 5-%-Hürde nicht Anwendung gefunden hätte, wären die Freien Wähler mit zwei Abgeordneten im EU-Parlament“, so Pauli.

Die Freien Wähler hätten Wochen vor der EU-Wahl nicht einmal ein Wahlkampfbüro unterhalten, trug Pauli bei Gericht vor. Viele Aktivitäten seien von der Spitzenkandidatin aus koordiniert worden. Abgerechnet habe sie wie andere Kandidaten nur ein Bruchteil der Auslagen. Pauli hatte auf mündliche Zusagen des damaligen Bundesvorsitzenden Armin Grein vertraut, der sich im Verfahren als geladener Zeuge jedoch daran nicht mehr erinnern konnte. „Es wäre zumindest anständig gewesen, die minimal erfassten Wahlkampfausgaben mit Selbstverständlichkeit zu erstatten“, so Pauli. Nachdem die Freien Wähler sogar andere Kandidaten auf der Liste explizit aufgefordert hatten, Belege über deren Kostenaufwand gemäß der Erstattungsordnung einzureichen, stünde dies auch der Spitzenkandidatin zu, führen die Richter des Landgerichts Gießen aus. Der jetzige Bundesvorsitzende der Bundesvereinigung Freien Wähler, Hubert Aiwanger, unterlag daher mit seiner Ansicht, Frau Dr. Pauli sei für ihre Wahlkampfkosten selbst verantwortlich.

Gabriele Pauli kommentiert dies wie folgt: “Anschließend wurde ich unter einem Vorwand aus der Fraktion im Landtag ausgeschlossen. Wer Hubert Aiwanger an Popularität übertreffen könnte, wird demontiert. Das war Konkurrenzneid, aber nicht im Interesse der Freien Wähler, die auf Bundesebene heute wesentlich zugkräftiger dastehen könnten. Bis heute bleibt mir der Zugang zur FW-Fraktion versperrt und damit die Möglichkeit, mein Mandat wirkungsvoll auszuüben.“ Pauli wird nicht mehr für den Bayerischen Landtag kandidieren. In ihrem Buch, das im Sommer erscheint, wird sie Hintergründe des damaligen Machtkampfes erläutern.

Quelle: Büro von Dr. Gabriele Pauli

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