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Keine Konsequenzen für BAMF-Mitarbeiter im Fall Franco A.

Archivmeldung vom 04.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Im Fall des Bundeswehrsoldaten Franco A., der sich als syrischer Bürgerkriegsflüchtling ausgegeben und Asyl beantragt hatte, gibt es keine strafrechtlichen oder dienstrechtlichen Konsequenzen für Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das berichtet die "Welt" (Dienstagsausgabe) unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Martina Renner.

"Das BAMF führte Gespräche mit den am Asylverfahren von Franco A. beteiligten Mitarbeitern bzw. Honorardolmetschern, um ihr jeweiliges Vorgehen zu überprüfen", heißt es in dem Schreiben der Bundesregierung. "Im Ergebnis der geführten Gespräche und der Aufarbeitung des Falles bleibt festzustellen, dass im Prozess fehlerhaft gehandelt wurde und die vorgegebenen Schritte nicht ausreichend umgesetzt wurden." Ein schuldhaftes Verhalten habe das BAMF allerdings "angesichts der Umstände" nicht feststellen können. "Für disziplinarische oder arbeitsrechtliche Maßnahmen wurde daher keine Handhabe gesehen", so die Bundesregierung. "Bei der Bewertung des Fehlverhaltens im BAMF wird mit zweierlei Maß gemessen", kritisierte Renner.

"Im Fall Franco A. werden lediglich bedauerliche Pannen eingeräumt, obwohl dieser womöglich schwere Gewalttaten gegen politische Widersacher plante. Dabei müsste eigentlich untersucht werden, ob es im BAMF möglicherweise Komplizen gab, die ihn als vermeintlichen Asylbewerber durchgewunken haben." Im Fall der Bremer BAMF-Außenstelle unterstelle "das CSU-geleitete Innenministerium hingegen sofort eine hohe kriminelle Energie und tausendfachen Rechtsbruch, obwohl die Vorgänge noch gar nicht juristisch überprüft wurden", sagte Renner. Statt ernsthaften Aufklärungsbemühungen gehe es hier vielmehr "um politische Stimmungsmache gegen Geflüchtete und das Recht auf Asyl". Franco A. hatte im Dezember 2015 in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Hessen einen Asylantrag gestellt, und sich dabei als syrischer Bürgerkriegsflüchtling ausgegeben.

Am 07. November 2016 erfolgte die Asylanhörung in einer Außenstelle des BAMF in Zirndorf (Bayern). Dabei wurde A. von einem Stabsfeldwebel der Bundeswehr befragt, der zur Amtshilfe in das BAMF abkommandiert worden war. Die Anhörung dauerte rund 80 Minuten. Kritische Nachfragen zu seiner angeblichen Herkunft, fehlenden Arabisch-Kenntnissen oder den angegebenen Fluchtgründen wurden dabei nicht gestellt. Im Ergebnis wurde dem Franco A. subsidiärer Schutz zugesprochen. Der Generalbundesanwalt wirft dem Bundeswehroffizier vor, einen Terroranschlag geplant zu haben. Seine Falschidentität als syrischer Flüchtling habe er benutzen wollen, um den Verdacht nach der Tat absichtlich auf Migranten zu lenken, so die Karlsruher Behörde, die A. bereits angeklagt hat. Ob der Prozess gegen den "falschen Syrer" stattfindet, muss das Oberlandesgericht Frankfurt am Main noch entscheiden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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