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Kalb: Konsequenzen aus Finanzmarktkrise ziehen

Archivmeldung vom 29.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Bartholomäus Kalb / Bild: bundestag.de
Bartholomäus Kalb / Bild: bundestag.de

Anlässlich der Zweiten Lesung des Restrukturierungsgesetzes erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb: "Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass Vorsorge getroffen werden muss, damit die öffentlichen Haushalte in Zukunft zur Bewältigung von Bankschieflagen nicht in Vorleistung treten müssen. Die Banken müssen an den Kosten der Krise angemessen beteiligt werden."

Kalb weiter: "Mit dem Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten (Restrukturierungsgesetz) verfolgen wir das Ziel, die Schieflage einer systemrelevanten Bank ohne Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems zu bewältigen und dafür Sorge zu tragen, dass Eigen- und Fremdkapitalgeber die Kosten der Insolvenzbewältigung so weit wie möglich selbst tragen und sich das Engagement des Staates auf das Notwendigste beschränkt. Das Restrukturierungsgesetz sieht deshalb Instrumente vor, um in Schwierigkeiten geratene Kreditinstitute in einem geordneten Verfahren entweder zu restrukturieren oder abzuwickeln.

Flankierend zum Restrukturierungsregime ist sicherzustellen, dass die Kreditwirtschaft zur Bekämpfung künftiger Krisen und zur Restrukturierung von systemrelevanten Banken finanzielle Mittel bereitstellt. Das Restrukturierungsgesetz sieht daher die Einführung einer Sonderabgabe für Kreditinstitute vor. Von der Beitragspflicht ausgenommen haben wir die Förderbanken. Die bestehende Anstaltslast und Gewährträgerhaftung schließen bei diesen Instituten eine Bestandsgefährdung aus.

Mit dem Restrukturierungsgesetz wird auch eine Gehaltsobergrenze für Organmitglieder und Angestellte von Unternehmen des Finanzsektors, die Stabilisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, geregelt. Sie liegt bei 500.000 Euro. Damit soll sichergestellt werden, dass staatliche Mittel nicht durch unangemessene Vergütungsleistungen aus dem Unternehmen abfließen. Zudem dürfen staatlich unterstützte Unternehmen nicht auf Kosten der Allgemeinheit Vergütungen zahlen, die auf von staatlicher Hilfe unabhängige Unternehmen zugeschnitten waren und dort eben nicht aus Finanzmitteln der Allgemeinheit bestritten wurden."CSU-Landesgruppe

Quelle: CSU-Landesgruppe

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