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Gauland attackiert AfD-Bundesschiedsgericht nach Kalbitz-Urteil

Archivmeldung vom 27.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Dr. Alexander Gauland (2019)
Dr. Alexander Gauland (2019)

Bild: AfD Deutschland

Der AfD-Bundestagsfraktionschef und Ehrenvorsitzende Alexander Gauland hat dem AfD-Bundesschiedsgericht nach dessen Urteil im Fall Andreas Kalbitz die Neutralität und Qualität abgesprochen. "Leider ist es um die Parteigerichtsbarkeit nicht gut bestellt, und daher werde ich mich in diesem Fall einzig und allein nach den Entscheidungen und Urteilen der ordentlichen Gerichtsbarkeit richten", sagte Gauland der "Welt".

Gauland weiter: "Denn beim Bundesschiedsgericht geht es offensichtlich um bestimmte politische Interessen, die hier aber nichts zu suchen haben dürfen." Gauland lehnt beide Entscheidungen des Schiedsgerichts in dieser Sache ab, sowohl die vor einigen Wochen ergangene Zurückweisung von Kalbitz‘ Eilantrag gegen die Annullierung seiner AfD-Parteimitgliedschaft als auch die Bestätigung der Annullierung im Urteil des Hauptsacheverfahrens vom vergangenen Samstag: "Ich halte das Urteil des Bundesschiedsgerichts zum Fall Andreas Kalbitz für genauso falsch wie die vom selben Gericht zuvor ausgesprochene Ablehnung seines Eilantrags gegen die Annullierung seiner Mitgliedschaft."

Gauland nannte inhaltliche Gründe für seine Kritik an dem Urteil. In der Sache bestätigte dieses eine Entscheidung des AfD-Bundesvorstands von Mitte Mai, wonach Kalbitz’ Parteimitgliedschaft nichtig sei, weil er bei seinem AfD-Eintritt 2013 frühere Mitgliedschaften in der neonazistischen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) sowie bei de n Republikanern verschwiegen habe. Wobei Kalbitz die Republikaner-Mitgliedschaft einige Jahre nach seinem AfD-Eintritt offengelegt hatte. Zu diesem Themenkomplex sagte Gauland: "Ich höre, dass die Parteirichter nur noch über die Frage der Mitgliedschaft bei den Republikanern entschieden hätten, weil die HDJ-Mitgliedschaft nicht zu beweisen gewesen wäre." Es sei jedoch "absurd", das vorübergehende Verschweigen einer früheren Mitgliedschaft bei den Republikanern zur Grundlage einer Annullierung der AfD-Mitgliedschaft zu machen. "Schließlich gibt es auch andere hochrangige Parteimitglieder der AfD, die früher bei den Republikanern waren."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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