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Experten uneins über Markovs Vorgehen gegen AfD-Jugendorganisation

Archivmeldung vom 16.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Helmuth Markov
Helmuth Markov

Foto: Internetseite der Linkspartei / ArtMechanic
Lizenz: gemeinfrei bei Namensnennung
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Weisung des brandenburgischen Justizministers Helmuth Markov (Linke) an die Staatsanwaltschaft, zu prüfen, ob bei Plakaten der Jugendorganisation der eurokritischen AfD ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt, wird von Staatsrechtlern unterschiedlich bewertet.

"Ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot läge nur vor, wenn das Verhalten der Jugendorganisation keinen Anlass für eine staatsanwaltschaftliche Prüfung gäbe und der Minister sein Amt missbraucht hätte, um dem politischen Gegner zu schaden", sagte der Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Joachim Wieland, "Handelsblatt-Online". "Davon kann jedoch mit Blick auf das zumindest mehrdeutige Bildmotiv keine Rede sein."

Aus Sicht des Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart bestand kein Anlass für Markov die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Bei einem Anfangsverdacht auf das Vorliegen einer Straftat sei die Staatsanwaltschaft ohnehin verpflichtet, von Amts wegen zu ermitteln. "Diesen Verdacht sehe ich hier allerdings nicht, zumal nach dem Bundesverfassungsgericht auch scharfe, polemische und polarisierende Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind", sagte Degenhart "Handelsblatt-Online".

Mit Blick auf die "Weisung" Markovs an die Staatsanwaltschaft fügte Degenhart hinzu, die Zielrichtung sei entscheidend. "Ob allerdings die Schwelle zu einer justitiablen Verletzung der Neutralitätspflicht überschritten ist, hängt ab von den konkreten Umständen und Inhalten der Äußerung und der Weisung."

Hintergrund sind zwei Plakate, die die Organisation auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht hat. Auf dem einen steht: "Selbstjustiz ist die neue Polizei - Die Politik schaut weg. Wir schauen hin!" Auf dem zweiten Plakat steht folgender Satz: "Wenn der Staat seine Aufgaben nicht mehr wahrnimmt, werden es andere tun." Unterlegt ist dieses Plakat mit einem Foto, das eine Frau zeigt, die mit zwei Pistolen feuert. Daneben steht: "Kriminalität härter angehen!" Die Plakate waren am Donnerstag Thema in der Fragestunde des Potsdamer Landtags.

Minister Markov erklärte, dass er die Staatsanwaltschaft gebeten habe zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliege. Der Bundesvorstand der "Jungen Alternative" (JA) sieht im Vorgehen Markovs einen klaren Verstoß gegen das Neutralitätsgebot und erwägt, Anzeige zu erstatten. "Markov missbraucht sein Amt, um im Wahlkampf eine konkurrierende Partei zu beschädigen", sagte Damian Lohr, stellvertretender Bundesvorsitzender der JA, in einer Mitteilung.

Der Speyrer Staatsrechtler Wieland sagte dazu, ein Justizminister müsse auch im Wahlkampf seine Aufgaben erfüllen. Dazu gehöre es, das Gewaltmonopol des Staates und das Verbot von Selbstjustiz zu verteidigen, die für den Rechtsstaat grundlegend sind. "Mit der Ankündigung, die Staatsanwaltschaft prüfen zu lassen, ob eine Straftat vorliegt, handelt der Justizminister Markov im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse", betonte der Staatsrechtler. Darüber dürfe er auch den Landtag informieren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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