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Finanzminister Scholz will per Gesetz gegen Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel vorgehen

Archivmeldung vom 26.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will den verbreiteten Umsatzsteuerbetrug von Online-Händlern auf Internet-Plattformen wie Ebay oder Amazon wirkungsvoller bekämpfen. Dazu legt Scholz dem Kabinett am 1. August den Entwurf eines "Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" vor. Der Entwurf liegt der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vor.

Er sieht vor, die Online-Marktplätze ab 1. Januar 2019 stärker in die Pflicht zu nehmen, um die Umsatzsteuerhinterziehung im Netz zu unterbinden. Die Plattformen werden für die Umsatzsteuer ihrer Händler generell in Haftung genommen. Nur wenn sie dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Verkäufer vorlegen, die bei ihnen aktiv sind, haften sie nicht selbst. Die Neuregelung solle einige Hundert Millionen Euro mehr pro Jahr an Steuereinnahmen bringen, hieß es im Bundesfinanzministerium. "Seit geraumer Zeit liegen vermehrt Anhaltspunkte dafür vor, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu Umsatzsteuerhinterziehungen kommt, insbesondere beim Handel mit Waren aus Drittländern", heißt es in dem Gesetzentwurf.

Deshalb bestehe "dringender Handlungsbedarf". Vorgesehen ist demnach auch, die Online-Plattformen ebenfalls in Haftung zu nehmen, wenn ein liefernder Unternehmer die Umsatzsteuer nicht abgeführt hat, obwohl er in Deutschland registriert ist. In diesen Fällen schickt das zuständige Finanzamt dem Plattform-Betreiber eine Mitteilung. Nach deren Zugang hafte der Plattform-Betreiber für die entgangene Umsatzsteuer, so der Gesetzentwurf. "Ziel ist es,  steuerehrliche Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen zu schützen", hieß es im Bundesfinanzministerium. "Das ist zwingend notwendig, denn es ist schlicht unfair, wenn ausländische Online-Händler bei uns keine Umsatzsteuer abführen, alle anderen aber schon", sagte Steuerzahlerpräsident Reiner Holznagel. "Wir haben sehr viel Unmut in der Mitgliedschaft, weil hier eine Marktverzerrung zugunsten ausländischer Anbieter stattfindet, die ihre Produkte im Netz einfach billiger anbieten können, weil sie die Umsatzsteuer unterschlagen", sagte Holznagel.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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