Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Staatsrechtler wirft AfD Verfassungsbruch vor

Staatsrechtler wirft AfD Verfassungsbruch vor

Archivmeldung vom 28.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Daniel Gast / pixelio.de
Bild: Daniel Gast / pixelio.de

Das Zulassungsverfahren der AfD für Journalisten, die über den Bundesparteitag Anfang Dezember in Hannover berichten wollen, soll nach Meinung des Staatsrechtlers Joachim Wieland gegen das Grundgesetz verstoßen. "Das Vorgehen der AfD ist verfassungswidrig", behauptet der Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer dem "Handelsblatt".

Hintergrund ist, dass die AfD ein Auskunftsrecht über die politischen Ansichten der Journalisten einfordert. In der Einverständniserklärung für die Akkreditierung zum Parteitag im Dezember heißt es: "Ich bin mit der Erhebung, Speicherung und Nutzung der vorstehenden personenbezogenen Daten sowie der besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) einverstanden."

Gemeint ist der Paragraf 3 des Bundesdatenschutzgesetzes. Dort heißt es, zu den "besonderen Daten" zählten Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. Wieland sagte dazu: "Die Wertordnung des Grundgesetzes, an die auch eine politische Partei gebunden ist, steht einer Speicherung derartiger Daten diametral entgegen. Das Grundgesetz gewährleistet die Freiheit von Journalisten, ihrer Arbeit ohne solche Einschränkungen ihrer Freiheit nachgehen zu dürfen." Wieland verwies auf Artikel 21 des Grundgesetzes. Danach wirke die AfD wie andere Parteien auch an der politischen Willensbildung des Volkes mit. Diese Mitwirkung erfolge "ganz wesentlich über die Medien", deren Freiheit wiederum in Grundgesetzartikel 5 geschützt sei.

Die AfD schränke die Freiheit der Medien aber "verfassungswidrig" ein, sagte der Jurist. Sie verletze das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die AfD verstoße überdies gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetz-Artikel 3, "wenn sie den Zugang zur Berichterstattung über ihren Bundesparteitag von der Bereitschaft von Journalisten abhängig macht, Daten über ihre rassische und ethnische Herkunft, p! olitisch e Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugen, ihre Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, ihre Gesundheit oder ihr Sexualleben speichern zu lassen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte laute in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige