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Verfassungsgericht weist Beschwerde gegen Bundestagswahl 2013 ab

Archivmeldung vom 05.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl aus dem Jahr 2013 endgültig abgewiesen. Die Entscheidung fiel bereits am 19. September, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Der Kläger, ein Staatsrechtler und Parteienkritiker, hatte die Fünf-Prozent-Sperrklausel, den Verzicht des Gesetzgebers auf die Einführung eines sogenannten "Eventualstimmrechts" und die "verschleierte Staats- und Wahlkampffinanzierung der Bundestagsparteien durch ihre Fraktionen, Abgeordnetenmitarbeiter und parteinahen Stiftungen" gerügt - erfolglos, wie nun bekannt wurde. Der Senat habe allerdings den Deutschen Bundestag aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die ordnungsgemäße Verwendung der dem Abgeordneten für die Beschäftigung von Mitarbeitern zur Verfügung stehenden staatlichen Mittel nachvollziehbarer Kontrolle unterliegt, so das Gericht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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