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Bund und Länder einigen sich auf strengere Abschiebepraxis

Archivmeldung vom 10.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: magann / pixelio.de
Bild: magann / pixelio.de

Die Länder wollen künftig eine strengere Abschiebepraxis für ausreisepflichtige Ausländer umsetzen. Es solle zeitnah ein entsprechender Gesetzentwurf auf den Tisch kommen, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Donnerstagabend nach einem Gespräch mit den Regierungschefs der Länder in Berlin. Bei dem geplanten Gesetz gehe es unter anderem um eine Erleichterung der Überwachung von Personen mit "schwerwiegendem Ausreiseinteresse", um eine räumliche Beschränkung für Ausreisepflichtige, die beispielsweise falsche Angaben gemacht hätten, und eine Verlängerung des sogenannten "Ausreisegewahrsams" auf zehn Tage.

Bislang lang diese Höchstgrenze bei vier Tagen. Abschiebungen sollten zudem wenn möglich direkt aus den Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgen, so Merkel. Wenn die Menschen einmal in den Kommunen aufgenommen seien, seien Abschiebungen schwieriger, so die Kanzlerin. Der Bund will künftig Ländern und Kommunen auch selbst Kapazitäten für Maßnahmen zum Ausreisegewahrsam anbieten.

Details müssten aber noch besprochen werden, so Merkel. Insgesamt setze man aber auf "freiwillige Ausreise". Nur so könne künftig denjenigen, die Anspruch auf Hilfe hätten, auch weiter geholfen werden. Zum 31. Dezember 2016 waren bundesweit 207.484 ausreisepflichtige Ausländer registriert, 153.047 davon waren "geduldet".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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