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Bund der Steuerzahler kritisiert höhere Kosten für großen Bundestag

Archivmeldung vom 26.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: M.E. / pixelio.de
Bild: M.E. / pixelio.de

Der Bund der Steuerzahler hat die höheren Kosten für den größeren Bundestag kritisiert und eine Reform angemahnt. "Ich bin enttäuscht, dass Wolfgang Schäuble in seiner ersten Rede als Bundestagspräsident den wunden Punkt des Wahlrechts nicht angesprochen hat", sagte der Präsident des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel, der "Passauer Neuen Presse".

Er fordert vom neuen Bundestagspräsidenten, "dieses wichtige Thema zügig mit allen Fraktionen zu besprechen", damit eine Wahlrechtsreform rasch auf den Weg gebracht werden könne. "Bei der Reform des Wahlrechts darf keine Zeit verschwendet werden", sagte Holznagel. Mit 709 Abgeordneten ist der Bundestag so groß wie nie zuvor. Damit werde die Qualität der parlamentarischen Arbeit in den kommenden vier Jahren auf eine harte Probe gestellt.

"500 Abgeordnete sind genug", sagte Holznagel. Der "XXL-Bundestag" werde den Abgeordneten schlechtere Arbeitsbedingungen bieten, die parlamentarischen Abläufe würden ineffizienter, gleichzeitig aber die Kosten deutlich steigen. Nach Berechnungen des Steuerzahlerbunds würden sich die Kosten des Bundestags im Jahr 2018 auf rund 517 Millionen Euro summieren. Ein Parlament mit der gesetzlichen Soll-Stärke von 598 Sitzen würde dagegen 75 Millionen Euro weniger kosten, der Bundestag mit der bisherigen Größe von 630 Abgeordneten rund 54 Millionen Euro weniger. Schäuble hatte Kritik an den hohen Kosten des Bundestags zurückgewiesen.

Hintergrund

Laut Bundesverfassungsgericht Urteilen ist der aktuelle Bundestag weiterhin illegal zustande gekommen, wie diverse Medien berichten. Laut Urteil verstößt auch diese Wahl wieder gegen das Chancengleichheitsgebot (Az.: 2 BvE 9/11) und auch die Zahl der Überhangsmandate von maximal 15 wurde mit fast 50 deutlich überschritten. Folgen wird dies für den 19. Bundestag natürlich keine haben. Schließlich kann das Bundesverfassungsgericht Verstöße nur feststellen. Hat allerdings keine Exekutive um getroffene Entscheidungen durchzusetzen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / André Ott

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