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Bundesregierung weist AfD-Frage nach Geschlechterzahl zurück

Archivmeldung vom 15.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Günter Krings (2017)
Günter Krings (2017)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesregierung hat eine schriftliche Frage der AfD nach einer nummerischen Geschlechteranzahl zurückgewiesen. In der Begründung hieß es, die schriftliche Fragestellung der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch sei nicht eindeutig. "Der Begriff `Geschlecht` unterliegt je nach Sachgebiet unterschiedlichen Definitionen", so der Parlamentarische Staatssekretär beim Innenministerium, Günter Krings.

In der Biologie, dem Recht, der Sozialwissenschaft, der Musik und der Sprachwissenschaft habe der Begriff unterschiedliche Bedeutungen. Beatrix von Storch hatte wörtlich gefragt: "Wie viele Geschlechter gibt es nach Auffassung der Bundesregierung (Antwort bitte mit einer Zahl)?" Zuvor erhielt eine ähnlich gestellte Frage im Landtag von Sachsen-Anhalt scherzhafte Antworten.

Grünen-Politiker Sebastian Striegel antwortete auf die Frage nach der Geschlechteranzahl mit "42", einer eine Anspielung auf den Roman "Per Anhalter durch die Galaxis" des Schriftstellers Douglas Adams. In einem aktuellen Referentenentwurf des Innenministeriums ist als dritter Geschlechtseintrag die Angabe "weiteres" vorgesehen. Der Gesetzesentwurf folgt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach intergeschlechtlichen Menschen, deren Geschlechtsorgane nicht eindeutig den Kategorien "männlich" oder "weiblich" zugeordnet werden können, ein eigener, positiver Geschlechtseintrag zusteht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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