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Verfassungsrechtler: Schuldenbremse muss trotz Gas-Alarm bleiben

Archivmeldung vom 25.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Münzen, Geld (Symbolbild)
Münzen, Geld (Symbolbild)

Bild von Alexander Stein auf Pixabay

Die deutliche Drosselung der russischen Gaslieferungen nach Deutschland kann nach Einschätzung des saarländischen Verfassungsrechtlers Christoph Gröpl kein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse im Jahr 2023 begründen.

"Krisen gibt es immer und wird es immer geben. Wird jede Krise als außergewöhnliche Notsituation qualifiziert mit der Folge, dass sich der Staat - zum Teil exorbitant - neuverschulden darf, hinterlassen wir unseren Kindern einen Scherbenhaufen", sagte Gröpl der "Rheinischen Post". "Vor diesem Hintergrund rate ich dazu, die Gas-Notlage (Alarmstufe) nicht vorschnell als weitere Rechtfertigung zur Nettoneuverschuldung heranzuziehen", sagte der Rechtswissenschaftler an der Universität des Saarlandes.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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