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Landtag streicht Abgeordneten-Privileg

Archivmeldung vom 11.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Als Folge der "Affäre Wüst" streicht der nordrhein-westfälische Landtag ein Abgeordneten-Privileg. Das berichten die Zeitungen der WAZ-Gruppe. Bisher konnten Landespolitiker zu ihrer Krankenversicherung ohne Nachweis einen Pauschalzuschuss von 310 Euro pro Monat erhalten. Dadurch war ein Missbrauch möglich, dem durch eine Änderung des Abgeordnetengesetzes ein Riegel vorgeschoben wird.

Künftig müssen alle Abgeordneten ihre tatsächlichen Krankenversicherungskosten nachweisen. Der Landtag übernimmt davon wie bei normalen Arbeitnehmern nur noch den gesetzlich vorgesehenen Anteil. Auf diese Neuregelung verständigten sich alle Fraktionen, berichten die WAZ-Titel. Dadurch erwarte der Landtag eine Kostenersparnis. Der frühere NRW-CDU-Generalsekretär Wüst hatte als Landtagsabgeordneter über Jahre mehr Zuschüsse zu seiner Krankenkasse kassiert, als er überhaupt an Beiträgen bezahlen musste. Zusätzlich hatte er von seiner Partei noch einmal die Hälfte seiner Krankenversicherungskosten (120 von 240 Euro) erhalten. Als das bekannt wurde, zahlte er mehr als 6000 Euro ans Land zurück.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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