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AfD-Fraktion Brandenburg reicht Klage gegen Corona-Maßnahmen ein

Archivmeldung vom 26.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: AfD Deutschland
Bild: AfD Deutschland

Alle 23 Abgeordneten der Brandenburger AfD-Fraktion haben heute vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg eine sog. „Abstrakte Normenkontrollklage“ gegen von der Landesregierung verhängte Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Covid 19-Virus eingereicht.

Sie bitten das Gericht um Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen im Leben der Bürger Brandenburgs zur Gefährlichkeit des Virus. Insbesondere soll das Gericht überprüfen, ob die Einschränkungen der persönlichen Kontakte, der Versammlungsfreiheit bei z.B. Demonstrationen und der Zwang zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen mit der Verfassung des Landes Brandenburg vereinbar sind. Insbesondere weil die von der Landesregierung selbst als Grundlage für die Eindämmungsverordnung propagierte Schwelle von 50 Neuerkrankungen pro Tag im Flächenland Brandenburg nie erreicht wurde. Sie lag am Tag der Verkündung der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen lediglich bei 7,7 und sank dann kontinuierlich auf bis auf 2. Damit wurde der Grenzwert um das 25-fache unterschritten.

Sollte das Gericht zur Erkenntnis gelangen, das einzelne von der rot-grün-schwarzen Potsdamer Landesregierung verhängte Freiheitsbeschränkungen gegen die Verfassung verstoßen, haben die Abgeordneten der AfD-Fraktion den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, die die Maßnahme(n) umgehend außer Kraft setzen und den Bürgern des Landes ihre Freiheit sofort zurückgeben.

Dazu erklärt Lena Duggen, die innenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion Brandenburg: „Das Versammlungsrecht ist ein grundgesetzliches verankertes Gut, das es unter allen Gesichtspunkten zu schützen gilt und das nicht aufgrund fragwürdiger Zahlen von Infektionen eingeschränkt werden darf. Insbesondere im Land Brandenburg, denn hier erkranken – wenn überhaupt – täglich aktuell höchstens zwei Menschen an Covid-19. Das rechtfertigt einen so gravieren Grundrechtseingriff nicht.“

Quelle: AfD Deutschland


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